Eikaufsfuchs

Moin zusammen!
Ich möchte von meiner KK ein Hilfsmittel ( Einkaufsfuchs ) haben. Ich habe schon mal mit der KK
Telefoniert, um zu erfahren ob sie mir das Gerät auch bezahlen. Was sie natürlich verneint haben.
Nun meine Frage: Müssen sie es doch bewilligen.
Eine Verordnung von meiner AÄ habe ich mir schon geben lassen. Ich möchte meine Unabhängigkeit
Soweit es geht behalten. Ich habe aber auch keine Lust jedes Mal beim Einkaufen zu fragen was ist wo drin.
Oldman

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Antworten

  • Hallo Oldman,

    was ist ein Einkaufsfuchs? Habe das Wort noch nie gehört.

    Gruß Karin
  • http://www.synphon.de/efuchs.html

    hallo und guten morgen 😀

    ein hilfegerät für nichtsehende?
    ich glaube, das ist gemeint.

    lg
    handschuh
  • Hallo Oldman,
    wenn du uns noch ein bisschen was zu dem Hilfsmittel und deiner Behinderung (Grad/Merkzeichen) schreibst, können wir deine Frage an einen Anwalt weiterleiten.
    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo!
    Der Einkaufsfuchs kann an Hand des Barcodes erkennen was sich Z.b. in einer Verpackung
    Befindet. Was einen Blinden oder Sehbehinderten ermöglicht alleine Einzukaufen. Es soll
    Auch Aufkleber dazu geben die Mann/Frau zu Hause Z.B. auf Medikamenten Verpackungen
    Kleben kann, was das finden von Medikamenten erleichtert.
    Ich habe auf beiden Augen einen Visus von HBW, GdB 100% und die Merkzeichen G,B,H,RF.
    Antrag auf BL läuft noch.
    Oldman

  • Oldman schrieb:
    Moin zusammen!
    Ich möchte von meiner KK ein Hilfsmittel ( Einkaufsfuchs ) haben. Ich habe schon mal mit der KK
    Telefoniert, um zu erfahren ob sie mir das Gerät auch bezahlen. Was sie natürlich verneint haben.
    Nun meine Frage: Müssen sie es doch bewilligen.
    Eine Verordnung von meiner AÄ habe ich mir schon geben lassen. Ich möchte meine Unabhängigkeit
    Soweit es geht behalten. Ich habe aber auch keine Lust jedes Mal beim Einkaufen zu fragen was ist wo drin.
    Oldman



    Hallo,
    vielleicht bin ich nur zu a.. oder w....... weiß ich .
    Was heißt AÄ ?
    Und haben Fragen nicht immer ein "?" am Ende und was ist ein " Einkaufsfuchs " ?
    Bey
  • Hallo,

    könnte es sein, das du zu Hause etwas brauchst, was man sich kaufen könnte .
    Hast dir aber gedacht, soll die Kasse es bezahlen, richtig soweit ?
    Und da tut mir die Kasse leid, weil die für mich soviel bezahlen müssen ....

    Bey

    P.S.: Das wirste wohl selber zahlen dürfen, wie alle anderen auch .
    Ist eben bei manchen Hilfsmitteln so, das man sie sich kaufen kann, wenn mman denkt sie gebrauchen zu können .
  • Hallo Oldman,
    ich habe deine Anfrage weitergeleitet. Hab bitte ein wenig Geduld bis die Antwort kommt.

    Viele Grüße, Iris Redaktion MyHandicap
  • Blaeckjak schrieb:
    Oldman schrieb:
    Moin zusammen!
    Ich möchte von meiner KK ein Hilfsmittel ( Einkaufsfuchs ) haben. Ich habe schon mal mit der KK
    Telefoniert, um zu erfahren ob sie mir das Gerät auch bezahlen. Was sie natürlich verneint haben.
    Nun meine Frage: Müssen sie es doch bewilligen.
    Eine Verordnung von meiner AÄ habe ich mir schon geben lassen. Ich möchte meine Unabhängigkeit
    Soweit es geht behalten. Ich habe aber auch keine Lust jedes Mal beim Einkaufen zu fragen was ist wo drin.
    Oldman



    Hallo,
    vielleicht bin ich nur zu a.. oder w....... weiß ich .
    Was heißt AÄ ?
    Und haben Fragen nicht immer ein "?" am Ende und was ist ein " Einkaufsfuchs " ?
    Bey


    AÄ= Augenärztin.
    Der Einkaufsfuchs ist ein Hilfsmittel Für Blinde und Sehbehinderte.

    Da ich EM-Rente erhalte, kann ich nicht mal so eben den einen oder anderen Tausender hinlegen. So teuer soll das Gerät sein. Wenn Mann/Frau mit einem Sprachprogamm Arbeitet weil er oder sie nichts mehr Sehen kann, kommt es schon mal vor das sich der eine oder andere Schreibfehler einschleicht.
    Oldman

  • Oldman schrieb:
    Blaeckjak schrieb:
    Oldman schrieb:
    Moin zusammen!
    Ich möchte von meiner KK ein Hilfsmittel ( Einkaufsfuchs ) haben. Ich habe schon mal mit der KK
    Telefoniert, um zu erfahren ob sie mir das Gerät auch bezahlen. Was sie natürlich verneint haben.
    Nun meine Frage: Müssen sie es doch bewilligen.
    Eine Verordnung von meiner AÄ habe ich mir schon geben lassen. Ich möchte meine Unabhängigkeit
    Soweit es geht behalten. Ich habe aber auch keine Lust jedes Mal beim Einkaufen zu fragen was ist wo drin.
    Oldman



    Hallo,
    vielleicht bin ich nur zu a.. oder w....... weiß ich .
    Was heißt AÄ ?
    Und haben Fragen nicht immer ein "?" am Ende und was ist ein " Einkaufsfuchs " ?
    Bey


    AÄ= Augenärztin.
    Der Einkaufsfuchs ist ein Hilfsmittel Für Blinde und Sehbehinderte.

    Da ich EM-Rente erhalte, kann ich nicht mal so eben den einen oder anderen Tausender hinlegen. So teuer soll das Gerät sein. Wenn Mann/Frau mit einem Sprachprogamm Arbeitet weil er oder sie nichts mehr Sehen kann, kommt es schon mal vor das sich der eine oder andere Schreibfehler einschleicht.
    Oldman



    Hallo,
    und Entschuldigung !
    Für mich stand das AÄ für Amtsärztin und da habe ich mich gefragt, wie die ein solches Rezept ausstellen kann, vielleicht mit Beziehungen wie öfters .
    So entstehen Mißverständisse !
    Wir haben mit unserer Krankenkasse keine Probleme, dabei müssen die ganz schön zahlen, aber als wir einen Badelift brauchten kam der sofort in Händen eines Service-
    Mitarbeiters .
    Deshalb würde ich denken, falsche Kasse, vielleicht AOK ...

    Bey

    (Schreibfehler sind zu entschuldigen)

  • Hallo,
    ich denke und die erfahrung hat das hier schon gezeigt die Krankenkassen lehnen erstmal alles ab was mit Geld zu tun hat.
    Wenn du eine ausreichende Begründung hast und es dafür eine Hilfsmittel-Nr gibt sollte es wohl gehn.
    Ein Anruf bei den Kassen kann man sich sparen
    sofern es um die auskunft von Hilfsmitteln geht.

    Wer anstandslos von den Kassen alles bekommt hat GLÜCK gehabt
    sonst nichts.
    Das kommt auf den Sachbearbeiter an und nicht auf die Krankenkasse.


    Gruß
    Herbi


  • Hallo,

    Herbie hat Recht. Wenn man ein wichtiges Hilfsmittel wirklich benötigt und es im Katalog steht, dann hat man eine reale Chance es zu bekommen. Es ist halt eine Sache der Kommunikation, der Krankenkasse zu beweisen, daß man tatsächlich dieses Hilfsmittel benötigt und warum es nicht anders oder ohne geht. Das kann schon mal ein oder zwei Jahre dauern. Vor allem wenn es nichts alltägliches oder was teures ist. Doch wenn man es geschafft hat die Krankenkasse davon zu überzeugen, daß man das Hilfsmittel wirklich benötigt, dann bekommt man es auch.

    Gruß Karin
  • Sehr geehrtes Mitglied,
    vielen Dank für ihren Forumsbeitrag. Zunächst kann ich ihnen mitteilen, dass der sogenannte „Einkaufsfuchs“ als Produkterkennungsgerät grundsätzlich als Hilfsmittel einzuordnen ist. Dieses Gerät ist im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und kostet ca. 3.000,00 €. Das Sozialgericht Detmold stellte in einem Urteil (Urteil v. 03.12.2008, Az. S 5 KR 207/07) fest, dass jenes Hilfsmittel ein menschliches Grundbedürfnis befriedige. Es sei Aufgabe der Krankenkassen, körperlichen und geistigen Freiraum in einem möglichen und angemessenen Maß zu fördern. Die Krankenkasse habe die Pflicht die Selbständigkeit blinder und sehbehinderter Menschen zu unterstützen.

    Gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Bezogen auf ihren individuellen Bedarf könnte der „Einkaufsfuchs“ als Hilfsmittel im Sinne der zweiten Alternative des § 33 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch V anzusehen sein. Er dient dem - jedenfalls teilweisen - Ausgleich, ihrer bestehenden Sehunfähigkeit. Der Einsatz des Einkaufsfuchses ist nach Auffassung des Gerichts der alltäglichen Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse eines Menschen zuzuordnen. Denn in diesen Grundbereich falle auch die selbstständige Haushaltsführung.

    Das Argument der Krankenkasse im besagten Urteil, dass das Hilfsmittel nur in geringen Teilbereichen des täglichen Lebens zum Einsatz komme und damit weder praktikabel noch wirtschaftlich im Sinne des § 12 Sozialgesetzbuch V sei, vermochte das Gericht nicht zu teilen. Nach dessen Ansicht sei im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung insbesondere entscheidend, dass eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht werde. Darüber hinaus erleichtere der „Einkaufsfuchs“ die Beschaffung von Kleidungsstücken, zumal der Strichcode regelmäßig die Angaben der Farbe des Kleidungsstücks beinhalte. Ebenso wie ein Farberkennungsgerät, welches das Bundessozialgericht (Urteil vom 17.01.1996, Az. 3 RK 38/94) bereits als Hilfsmittel anerkannt hat, fördere der „Einkaufsfuchs“ die Unabhängigkeit des Blinden von fremder Hilfe in vielen Lebensbereichen. Folglich hat das Gericht die Wirtschaftlichkeit des Hilfsgerätes im Sinne einer vernünftigen Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil bejaht.

    Indem sie sich die notwendige Verordnung von ihrer Augenärztin haben geben lassen, sind sie auf dem besten Wege eine Bewilligung der Krankenkasse zu erhalten. Sie sollten erneut mit ihrer Krankenkasse in Kontakt treten und ihr darlegen, dass sie den „Einkaufsfuchs“ als Hilfsmittel zur selbständigen Haushaltsführung benötigen. In diesem Zusammenhang können sie auch auf das Urteil des Sozialgerichts Detmold verweisen.

    Florian Tessmer, Rechtsanwalt
  • Herbi 53 schrieb:
    Hallo,
    ich denke und die erfahrung hat das hier schon gezeigt die Krankenkassen lehnen erstmal alles ab was mit Geld zu tun hat.
    Wenn du eine ausreichende Begründung hast und es dafür eine Hilfsmittel-Nr gibt sollte es wohl gehn.
    Ein Anruf bei den Kassen kann man sich sparen
    sofern es um die auskunft von Hilfsmitteln geht.

    Wer anstandslos von den Kassen alles bekommt hat GLÜCK gehabt
    sonst nichts.
    Das kommt auf den Sachbearbeiter an und nicht auf die Krankenkasse.


    Gruß
    Herbi




    Hallo,
    stimmt so nicht, es kommt auf die Krankenkasse an !
    Die Barmer ist bei weitem nicht so, unseren Badestuhl haben wir ohne Probleme gekriegt und das mit (jährl.)Service für unbefristet .

    Bey
    Blaeckjak

  • Hallo!
    Danke für die Information. Ich habe meine Verordnung an meinen Hilfsmitten Lieferanten weiter geleitet und hoffe nun auf eine positive Nachricht von meiner Krankenkasse.
    Oldman

  • Moin zusammen!
    Ich muss leider noch mal über einen Älteren beitrag schreiben. Es geht um den Einkaufsfuchs, der mir
    das einkaufen erleichtern soll. Genauer gesagt, alleine einzukaufen ohne immer jemanden zu fragen was ist in der Verpackung ist. Leider wurde mein Wiederspruch abgelehnt ob wohl es ein anerkanntes Hilfsmittel ist. Es gibt sogar eine Hilfsmittel Nr. 07.99.04.2001 und Zahlreiche Gerichtsurteile in den alle KK Verurteilt wurden die Kosten zu übernehmen. Ich habe sogar drei Urteile mit geschickt. Scheint denen wohl egal zu sein.
    Was mich ärgert sind die Begründungen mit dem es Abgelehnt wurde. Jetzt bleibt mir nur der Weg zum Sozialgericht leider. Was ich eigentlich vermeiden wollte. Vieleicht weiß jemand was ich machen kann ohne das ich zum Sozialgericht muss.
    Hans

  • Hallo Oldman,

    ich hatte kürzlich ein ähnliches Problem mit einem Hilfsmittel. Vieleicht erinnerst Du Dich daran, daß ich einen Thread eröffnete, weil meine Krankenkasse mir das Rolli-Zuggerät Speedy Elektra nicht finanzieren wollte. Das es teurer als das angebliche Budge der Krankenkassen war, war nur ein Grund dabei. Ich handelte mit meiner Krankenkasse einen Kompromiß aus, in dem ich ihr vor schlug, nach einem gebrauchten Zuggerät zu suchen. Ich fand ein Sanitätshaus mit einem gebrauchten Speedy Elektra 2 das eine Krankenkassenzulassung hat und bekam mein Rolli-Zuggerät. Veileicht hast auch Du die Möglichkeit den Einkaufsfuchs gebraucht zu bekommen. Es könnte auch sein, wenn Du ganz Deutschland ab suchst und es den Einkaufsfuchs gebraucht nicht gibt, daß Deine Krankenkasse einlenkt und Dir doch ein neues Gerät finanziert. So etwas hatte ich früher auch schon mal.

    Gruß Karin
  • Moin zusammen!
    Ich wollte euch nur mitteilen, das meine KK den Prozess vor dem Sozialgericht
    auch verloren hat, wie viele andere auch. Die Krankenkassen wollen es nicht einsehen, das sie mit uns nicht machen können was sie wollen .
    Es gibt Hilfsmittel die ein behinderter Mensch zum eigenständigen Leben braucht. So haben es die Richter auch gesehen. Was ich sagen will Hartnäckigkeit Zahlt sich aus . Also ein NEIN nicht
    gleich akzeptieren.
    Oldman

  • Oldman hat geschrieben:

    Ich wollte euch nur mitteilen, das meine KK den Prozess vor dem Sozialgericht
    auch verloren hat, wie viele andere auch. Die Krankenkassen wollen es nicht einsehen, das sie mit uns nicht machen können was sie wollen .
    Es gibt Hilfsmittel die ein behinderter Mensch zum eigenständigen Leben braucht. So haben es die Richter auch gesehen. Was ich sagen will Hartnäckigkeit Zahlt sich aus . Also ein NEIN nicht
    gleich akzeptieren.
    Oldman



    Hallo Oldmann,

    das ist ja super! Herzlichen Glückwunsch.

    Der ist ja süß...

    http://www.synphon.de/efuchs.html

    Ich denke, Dein Leben ist damit wieder ein kleines Stückchen leichter.

    Liebe Grüße
    vom Zornröschen

    PS: Hab grad gesehen, das Ganze hat fast 2 Jahre gedauert?!
  • Lieber Oldman,

    das sind ja gute Neuigkeiten! Ein gutes und richtiges Urteil, der vielen anderen Mut machen kann. Da gewinnt man wieder ein Stückchen Vertrauen in unseren Sozialstaat, auch wenn es länger gedauert hat. Und danke, dass Du uns auf dem Laufenden gehalten hast.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hi Oldman,

    tolle neuigkeiten 😀, finde ich super, auch dass du uns unterrichtet hast.
    Was lange währt, wird endlich gut....

    Herzlichen glückwunsch auch von mir

    vory
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