Der MDK lehnt die Förderung meiner Ausbildung zum Maler ab, obwohl keine Untersuchung o.Ä. stattfand

Ich bin seit Oktober in einer Berufsvorbereitenden Maßnahme in einem BBW in Berlin und habe mich für den Malerberuf entschieden. Seit ca. 4 Wochen versuche ich mich in der Malerwerkstatt und habe dort eine Empfehlung für die Ausübung dieses Berufes bekommen. Dort hält man mich durchaus für geeignet. Nun wollte ich eine Verlängerung meiner "Malerzeit" bekommen und erhalte stattdessen eine Absage durch die Dame vom Medizinischen Dienst, da ich das aufgrund meiner Behinderung nicht ausüben kann. Das weiß man dort auch ohne Untersuchung und negiert die positive Resonanz durch die Lehrausbilder einfach. Was kann ich dagegen tun? Ich möchte diesen Beruf unbedingt erlernen. Für jeden Hinweis wie ich nun weiter verfahren kann, bin ich sehr dankbar.

Antworten

  • Hallo Azubi,

    zunächst einmal herzlich willkommen bei uns in der Community!

    Du solltest Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Diesem solltest Du eine schriftliche Bestätigung von Fachleuten (!) aus dem BBW beilegen.

    Die Herrschaften beim MDK entscheiden oft lediglich nach Aktenlage (aus Zeitgründen). Wenn in den Akten zu wenig drin steht, fallen diese Entscheidungen leider teilweise "falsch" aus.
  • Hallo,
    wenn wir jetzt auch noch wüßten was du für eine Behinderung hast?
    Dann könnte man dir vieleicht besser helfen.
    Und eine Plausible Begründung vorschlagen wie du dagegen vorgehen kannst.
    So ist das allerdings mehr als schlecht da in deinem Profil dazu nichts angegeben ist.
    Gruß
    Herbi

  • Hallo Azubi,

    ein allerherzlichstes Willkommen😀.

    Ich finde die Idee von Justin erstmal sehr gut, und würde mich auch beim Integrationsamt schlau machen.
    Die sind für berufl Dinge zuständig, und helfen auch bei Hilfen für berufstätige Menschen mit Beeinträchtigungen.

    Es werden, je nach Krankheitsbild, Umbauten bzw Unterstützungen bezuschusst und Hilfen dabei gegeben.
    Ich weiß nicht wo du her kommst, doch musst du dafür einen Schwerbehindertenausweis haben😀.

    Sofern du einen hast, mache dich beim zuständige Integrationsamt schlau. Die Integrationsämter gibt es in ganz Deutschland😀.

    Also nur Mut, und trau dich.

    Grüsse von Marianne
  • Hallo Azubi,

    hallo und herzlich willkommen bei uns.

    Nur schade, dass Dein Anlass nicht erfreulich ist.


    Ich schliesse mich der Meinung von Justin und Schmusi an.

    Persönlich drücke ich Dir die Daumen, dass sich alles zum Besten wendet.


    Herzliche Grüsse * Kerstin *.
  • Hallo Azubi,

    erst mal herzlich willkommen im Chat und neben dem bereits gesagten, kann ich nur noch folgendes anmerken. Ich bin ein bißchen verwundert, warum eine MDK (also eine Einrichtung der medizinischen Beurteilung) ein berufliches Ziel von dir nicht anerkennt.

    Grundsätzlich liegt die Entscheidung über deine berufliche Zukunft in der Hand deines Kostenträgers der Teilhabe am Arbeitsleben. Nach dem was ich gelesen habe, wird dies die Arbeitsagentur sein. Diese kann die Begutachtung anderer Stellen zuziehen, aber gibt deshalb noch nicht die Entscheidung aus der Hand.

    Dazu solltest du aber einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben, und über den Bescheid weißt du dann auch, wer für dich zuständig ist.

    Bevor die Zeit aber wirkungslos verstreicht, solltest du auf jeden Fall die Fristen für einen Einspruch ernstnehmen und in Widerspruch gehen. Wenn du immer noch nichts schriftliches vorliegen hast, solltest du auf einen schriftlichen Bescheid bestehen.

    Viele Grüße

    Michael
  • Hallo Michael,

    der Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit. Die zuständige Reha-Beraterin hat mich auch an das BBW vermittelt. Ohne mein Wissen gab es da bereits den Hinweis der Ausbildung in Richtung Büro und nicht Handwerk. Ich hatte jedoch bei jedem Gespräch deutlich gemacht, daß eine Tätigkeit im Büro für mich nicht vorstellbar ist. Man sieht ja jetzt, wie es läuft.

    Ich werde mich nun dahinterklemmen, einen schriftlichen Bescheid zu bekommen, damit ich den Widerspruch einlegen kann und sich der Sache vielleicht jemand ernsthaft annimmt.

    Vielen Dank für Deine Hinweise und freundlichen Gruß

    Sebastian

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