Darf ich mit einem GdB 50 aus einem befristeten Arbeitsvertrag entlassen werden?

Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde zum 2. Mal für ein Jahr verlängert. Eine erneute Verlängerung ist lt. Gesetz nicht erlaubt. Jetzt müsste ich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Darf ich mit einem GdB 50 gekündigt werden?

Antworten

  • Hallo Pauline,

    zunächst einmal herzlich willkommen in unserer Community!

    Bei Kündigungen von Schwerbehinderten (und das bist Du mit einem GdB 50), muss immer das Integrationsamt mit einbezogen werden.

    Hast Du mit den Herrschaften schon Kontakt? Ich suche Dir gern auch den entsprechenden Ansprechpartner raus, wenn Du mir verrätst (gern auch per PM), wo Du wohnst.
  • Hallo Justin,

    vielen Dank für Deine Hilfe!!! Ich kenne mich im Umgang mit der Seite noch nicht so gut aus... Das ich mich mit einem Amt in Verbindung setzen muss,wusste ich auch nicht. Danke für den Tipp! Ich komme aus Berlin/Friedrichshain.
  • Hallo Pauline,

    bei einer Befristung endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung automatisch. Ist das Arbeitsverhältnis auf 1 Jahr befristet, dann endet das Arbeitsverhältnis auch nach 1 Jahr. Wird der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, so endet dieser Vertrag auch nach Ablauf des Jahres automatisch. So habe ich Deinen Fall verstanden. Hierzu ist keine Kündigung notwendig. Hierzu ist auch keine Zustimmung vom Integrationsamt erforderlich.

    Gruß
    Thomas
  • Hallo Thomas,
    auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habs ja fast befürchtet...bei einem befristeten Vertrag hilft mir der Ausweis auch nicht weiter. Meine Chefin hat seit 2 Jahren diesen Ausweis ignoriert,hab also auch die Extraurlaubstage nicht bekommen...kann ich wenigstens in der Sache irgendwas machen?
  • Hallo Pauline,

    die Kontaktdaten vom Integrationsamt in Berlin findest in unserer Adressdatenbank für behinderungsrelevante Adressen, MyAdress:
    http://www.myhandicap.de/myadress_treffer_detail.html?&adressname=landesamt-f%FCr-gesundheit-und-soziales-berlin-berlin&tx_datamints_adressdir_pi1[adressid]=36839#detail_start
  • Hallo Pauline,
    dir steht der Zusatzurlaub zu. Wenn die Chefin sich weigert, dann hilft als letztes Mittel nur der Gang zum Arbeitsgericht. Das Integrationsamt kann hier auch nicht helfen, schon eher der Betriebsrat, falls ihr soetwas habt, sonst die Gewerkschaft, falls du dort Mitglied bist. Ansonsten Rechtsanwalt...
    Ist immer eine blöde Sache, wenn der Arbeitgeber die Rechte behinderter Menschen ignoriert. Bei kleinen Firmen kommt das leider häufiger vor...
    Viel Erfolg wünscht dir
    Thomas
  • Hallo Thomas,
    vielen Dank für die Information!! Werd mich gleich die nächsten Tage um einen Termin bei meiner Chefin kümmern!!!! Ich wünsch Dir alles Gute!
    Bianca
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