Kann man mit einem Schwerbehindertenausweis ein persönliches Budget beantragen ?
Ich finde nirgends eine Definition von "Behinderte", die ein persönliches Budget beantragen können. Reicht dafür ein Schwerbehindertenausweis? Ich habe einen GdB von 60% mit Merkmal G.
Gruss
Gruss
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Hallo, vielleicht ist das hilfreich.
LG Kerstin
Wer behindert oder chronisch krank ist, braucht Hilfe. Sozialhilfeträger, Unfall-, Renten- und Krankenkassen, zuweilen auch die Bundesagentur für Arbeit haben dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Menschen so gut wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Doch nicht selten gehen die Leistungen, erdacht für die Mehrheit, an den individuellen Bedürfnissen vorbei.
Um dieses Manko abzufedern, ist im Sozialgesetzbuch das sogenannte trägerübergreifende persönliche Budget verankert. Seit Januar 2008 besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf. Das Prinzip ist einfach: Wer sich für das Budget entscheidet, bekommt anstelle einer Sach- oder Dienstleistung einen Geldbetrag ausgezahlt. Viele behinderte Menschen nutzen dieses Geld beispielsweise, um Hilfskräfte – sogenannte Budgetassistenten oder -assistentinnen – zu bezahlen. Diese ermöglichen es ihnen, außerhalb spezieller Einrichtungen zu wohnen, zu arbeiten und ihre Freizeit zu gestalten.
Auch für eine Umschulung nach einem Unfall kann die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung ein Budget freigeben; Eltern eines behinderten Kindes können damit eigenständig eine Frühförderung organisieren, abseits der regulären Frühförderstellen. „Wer Hilfe benötigt, soll selbst darüber bestimmen können, was er konkret braucht“, beschreibt Juliane Meinhold vom Kompetenzzentrum Persönliches Budget den Grundgedanken.
Wohlgemerkt: Eine zusätzliche Leistung ist das persönliche Budget nicht. „Bei der Bemessung wird geschaut, was eine Leistung mit den klassischen Förderinstrumenten kosten würde und wie groß der individuelle Bedarf ist“, erklärt Dr. Gudrun Wansing, Mitarbeiterin am Lehrstuhl Rehabilitationssoziologie der Universität Dortmund. Auch Hilfsmittel sind budgetfähig. Statt also etwa einen Rollstuhl direkt von der Unfallkasse zu beziehen, könnte ein Budgetnehmer sich mit dem ausgezahlten Geld selbst ein Spezialmodell besorgen.
Der Pflegefall
Kompliziert wird es in Sachen Pflege. Denn das Geld, das beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst für die Versorgung eines behinderten Menschen bekommt, kann dieser nicht einfach als Bargeld beanspruchen. Die Pflegekasse, welche die Betreuung finanziert, geht hier auf Sparkurs. Sie steuert zum persönlichen Budget nur einen kleineren Betrag bei.
„Dieser entspricht dem sogenannten Pflegegeld, das eigentlich als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige gedacht ist“, erläutert Gerhard Bartz, Vorstandsmitglied des Forums selbstbestimmte Assistenz behinderter Menschen. „Ein sozialversicherungspflichtiger Assistent lässt sich davon nicht bezahlen“, bemängelt er.
Noch keine klaren Richtlinien
Zwar bestehe die Möglichkeit, das fehlende Geld beim Sozialhilfeträger geltend zu machen. Inwieweit dieser die Kosten übernimmt, hängt jedoch vom Einkommen und vom Vermögen ab. Bartz rät allen, die das persönliche Budget nutzen wollen, sich erst einmal zu informieren und beraten zu lassen – möglichst von einer unabhängigen Stelle. Vielfach haben es die Antragsteller allerdings nicht leicht, ihr Recht einzufordern. „Ich bekomme häufig Anrufe von Betroffenen, die das persönliche Budget beantragen wollen und an zwei, drei Stellen zu hören bekommen: So etwas kennen wir nicht“, berichtet Juliane Meinhold. „Oft hängt der Erfolg stark von der Initiative und Hartnäckigkeit des Antragstellers ab.“
Hinzu kommt: Bislang gibt es zur Höhe des Budgets keine einheitlichen Richtlinien. Daher kann ein Behinderter in Flensburg für dieselbe „Zielvereinbarung“ eine andere Summe zugesprochen bekommen als ein Behinderter in Rosenheim. „Das Ganze hat wenig Transparenz und wird derzeit lokal sehr unterschiedlich gehandhabt“, sagt Meinhold. Bis Richtlinien zur Verfügung stehen, rät die Juristin, das Ganze von der positiven Seite zu sehen: „Diese noch herrschenden Unklarheiten eröffnen auch Spielräume. Was von öffentlicher Seite nicht geregelt ist, lässt sich verhandeln.“
Positive Modellversuche
Dass sich der Aufwand lohnen kann, zeigen die Auswertungen des „Modellprojekts persönliches Budget“, das in den Jahren von 2004 bis 2007 in verschiedenen Regionen durchgeführt wurde und der Erprobung des Verfahrens dienen sollte. „80 Prozent der Budgetnehmer sagen, dass es positive Veränderungen in ihrem Leben gibt, seitdem sie das persönliche Budget erhalten“, berichtet Gudrun Wansing. „Mehr als 90 Prozent würden sich noch einmal dafür entscheiden.“
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Hallo zusammen,
das Thema Persönliches Budget (PB) ruft bei uns im Team natürlich mich auf den Plan. Schließlich habe ich selbst so ein PB.
Zunächst einmal möchte ich Dich, texaries, aber herzlich bei uns in der Community willkommen heißen!
Dann möchte ich Kerstin für dieses ausführlich Zitat aus unbekannter Quelle danken 😉
Wie der Text schon erläutert, ist ein PB keine tolle neue Leistung, sondern nur eine (wie ich finde) tolle neue Art der Leistungserbringung. Die Mittel die einem von Seiten der Kostenträger zur Verfügung stehen (z.B. Pflegegeld bzw. Pflegesachleistung, Hilfe zur Teilhabe, Budget für Arbeitsassistenz, Hilfe zur Pflege usw.) werden nicht direkt mit den Leistungserbringern (z.B. Sozialstationen) verrechnet. Der Betroffene (dann sog. Budgetnehmer) bekommt dieses Geld selbst ausgezahlt und kann sich die notwendigen Leistungen dann selbst "einkaufen". Wo er will. Einzige Voraussetzung ist, dass er das Budget auch wirklich für Hilfeleistungen ausgiebt.
In der Praxis bedeutet dies, der Budgetnehmer kann...
... alle Hilfeleistungen bei einem Dienstleister einkaufen
... die notwendige Assistenz selbst einstellen
... oder bunt mischen (solange sein Budget ausreicht). Also beispielsweise den Fahrdienst ins Kino beim ASB, die Haushaltshilfe bei der DRK Sozialstation und die Krankenschwester(n) für die tägliche Pflege stellt er selbst ein.
Wie hoch Dein PB ausfällt, hängt davon ab, welche Leistungen Du bekommst bzw. welchen Hilfebedarf Du hast. Wenn Du mir dazu noch mehr von Dir verraten magst (gerne auch per PM) kann ich Dir dazu noch individuell etwas schreiben 😀
Grundsätzlich ist es so, dass man ein PB bei jedem Kostenträger beantragen kann. Wenn er nicht zuständig ist, muss er den Antrag an einen zuständigen Träger weiterleiten.
Wenn man Leistungen von mehreren Kostenträgern bezieht, kann man das PB auch trägerübergreifend beantragen. Als Budgetnehmer musst Du dann nur mit dem Kostenträger kommunizieren, bei dem Du den Antrag stellst. Um die interne Abwicklung, also zwischen den Kostenträgern untereinander, kümmert sich dieser eine Kostenträger dann.
Bei weiteren Fragen, jederzeit gern 😀
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Vielen Dank fürs Antworten.
Es stellen sich nun weitere Fragen:
Wer sind die Kostenträger?
Bisher habe ich keine staatlichen Leistungen bezogen ausser ALG II von der ARGE und wie viele andere nur schlechte Erfahrungen gemacht.
Eine Kur im Anschluss zu meinem letzten Krankenhausaufenthalt ist bewilligt. Wird dadurch die Rentenversicherung Bund zu einem relevanten Kostenträger?
Wer definiert die "Behinderung"?
Meine chronischen Erkrankungen (Atmungssystem, Lenden-Wirbelsäule, Gehbehinderung, Apnoe) sind, wie gesagt, zu dem Schwerbehindertenausweis 60% Merkmal G, bescheinigt worden.
Reicht das aus um ein PB zu beantragen? Definiert der Ausweis eine Behinderung im Sinne der Regelungen zu PB?
Nun ist auch permanentes Vorhofflimmern diagnostiziert worden, die meine Bewegungsmöglichkeiten weiter einschränkt. Nötig wäre eine Putzhilfe.
Wo und in welchen Paragraphen ist das PB rechtlich fixiert?
Viele Fragen und schönen Gruss
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Hallo texaries,
vielen Dank für Deine weiteren Schilderungen.
Wie bereits gesagt: Das PB ist keine eigenständige, neue Leistung, sondern nur eine andere Form der Abwicklung von Leistungen, die Dir ohnehin zustehen.
Wenn Du schreibst, Du beziehst außer ALGII keinerlei Leistungen, schließe ich daraus (wenn ich mich irre, kannst Du mich natürlich gern korrigieren 😉), es gibt noch einiges zu tun.
Denn es sind wohl mehrere Kostenträger möglich, von denen Du Leistungen beziehen kannst. Der Vorteil ist, dass Du all diese Leistungen gleich als PB beantragen kannst und somit weniger Papierkram und gleich mehr Eigenverantwortung hast 😀
Als erstes wäre da wohl die Pflegekasse zu nennen, bei der Du die Einstufung in eine Pflegestufe beantragen kannst. Nach der Einstufung stehen Dir Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen zu. Diese können gleich Bestandteil des PB werden und schließen auch hauswirtschaftliche Hilfen mit ein.
(Weitere Infos zu dieser Leistung an sich findest Du unter http://www.myhandicap.de/pflegeversicherung_leistung_zahl.html in unserem Info-Bereich.)
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um Deine notwendige Pflege zu sichern, kann es vom Sozialamt "Hilfe zur Pflege" geben. Diese kann ebenfalls gleich Bestandteil des PB werden.
Was arbeitest Du denn? Je nach dem, ob die selbstständig oder angestellt bist, zahlen Integrationsamt bzw. die Agentur für Arbeit eine evtl. notwendige Arbeitsassistenz. Auch diese Leistung kann gleich Teil des PB seins.
Last but not least gibt es Leistungen zur "Teilhabe" für Freizeitaktivitäten. Diese werden vom überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert. Wer das ist, kommt auf Deinen Wohnort an. Ebenfalls als Teil des PB möglich.
Was die Rentenkasse betrifft, muss ich mit unserem Fachexperten Rücksprache halten. Kann Dir aber eigentlich auch egal sein. Denn wenn Du bei einem der anderen Kostenträger den Antrag stellst, werden die schon zusehen, alle möglichen Kostenträger mit ins Boot zu holen 😉
Weitere Infos zum PB findest Du in unserem Info-Bereich: http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html
Dort findest Du auch diesen Link zu den Reha-Service stellen, die Dich vor Ort ebenfalls beraten können: http://www.reha-servicestellen.de/
Wenn Du noch keine Pflegestufe hast, empfehle ich Dir, diese bei Deiner Pflegekasse zu beantragen. Desweiteren beantragst Du gleich ein trägerübergreifendes PB mit. Die Pflegekasse muss dann die anderen potenziellen Kostenträger mit ins Boot holen.
Am besten, Du stellst diesen Antrag möglichst umfangreich. Also mit Kopie Deines Schwerbehindertenausweises, einer genauen Auflistung, was Du für Hilfe im Alltag brauchst (inkl. Stundenzahl), sowie ein oder besser gleich zwei Kostenvoranschlägen von Dienstleistern, was es monatlich kosten würde, die Hilfen für Dich zu erbringen.
Wenn Du Deine Helferlein selbst anstellen willst, eine Kalkulation darüber, was das kosten würde.
Ein Facharzt sollte Deine Angaben gleich schriftlich bestätigen.
Inhaltliche Vorgaben zum PB sind in §17 SGB IX und in der BudgetVerordnung geregelt. Für die einzelnen Ansprüche gelten die Regelungen des jeweiligen SGB.
Ich hoffe, ich konnte Dir wieder ein wenig weiterhelfen. Bei weiteren Fragen jederzeit gern.
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Hallo !
Da das Thema Persönliches Budget (PB), hier schon mal angesprochen werd, habe ich auch mal
Ein paar Fragen. Ich habe auch das Persönliches Budget (PB) beantragt, zu einen bei der KK und
Bei der Stadt. Ich habe ein GdB 100% und die Merkmale G,B,H und RF. Ich habe einen Visus auf beiden Augen von HBW neuer Antrag auf BL Läuft noch ich erhalt EM-Rente. Am Montag war eine Mitarbeiterin vom MDK bei mir. Richtige Antworten habe ich nicht bekommen. Sie meinte nur ich könne Theoretisch Kochen, eine Konserve in die Mikrowelle stellen oder wenn die Waschmaschine angeschlossen wäre. auch selbst waschen. Um dieses alles zu tun müsse Mann/Frau auch sehen können was sie tut. Und das Kann ein Blinder nicht und ein Sehbehinderter nur eingeschränkt sehen. Steht mir das Persönliches Budget (PB) überhaupt zu oder kann es auch abgelehnt werden, wenn ja kann ich dann Wiederspruch einlegen?Leider kann ich nur mit einen Screen Reader Lesen und Der Bringt das ein oder andere Wort manchmal nicht korrekt.
Beste Grüße
Oldman
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Hallo Oldmann,
das PB ist keine eigenständige Leistung. Nur eine Form der Abwicklung. Die Abwicklung der Leistungen als PB steht jedem zu. Wenn er die Leistungen bekommt.
Wenn Leistungen von Krankenkassen oder Ämtern abgelehnt werden, kann man immer einen Widerspruch einlegen.
Ich persönlich würde es aber nie so weit kommen lassen. Ich würde immer vor Beschluss oder Bescheid den Kontakt suchen. Und zwar mit dem, der den Antrag bearbeitet.
Hast Du denn Unterstützung von einem Facharzt? Der kann Deinen Bedarf schriftlich bestätigen.
Bei weiteren Fragen jederzeit gern.
P.S.: Ich habe versucht, die Sätze einfach zu schreiben. Ich hoffe, der Vorleser kommt damit besser klar. Eine Rückmeldung wäre sehr interessant.
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Hallo Justin!
Erst mal mein Screen Reader konnte alles Lessen.
Die Dame vom MDK hat sich die Befunde meiner AÄ und der Augenklinik aufgeschrieben.
Meinen Erkenntnis nach sind es doch die Leute vom MDK für jeglicher Genehmigungen der
KK zuständig, oder liege ich da falsch. Wenn ja sollten sie ja wissen was HBW
( Handbewegung) auf einem Entlassungs Bericht einer Klinik bedeutet.
Oldman
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Hallo,
ich habe den Tag genutzt um weiter zu recherchieren und kann empfehlen:
wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Persönliches_Budget) und ganz besonders eine Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
www.einfach-teilhaben.de/ - direkter Link:
http://www.einfach-teilhaben.de/cln_095/DE/StdS/Finanz_Leistungen/Pers_Budget/pers_budget_node.html
Eine kurze Zusammenfassung:
Menschen mit Behinderungen und solche, denen eine Behinderung droht sowie chronisch Kranke können einen Antrag auf das Persönliche Budget stellen. – egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget infrage.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf ein Persönliches Budget zu bewilligen sind.
Leistungsträger, bei denen man einen Antrag stellen kann:
• Krankenkasse,
• Pflegekasse,
• Rentenversicherungsträger,
• Unfallversicherungsträger,
• Träger der Alterssicherung der Landwirte,
• Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
• Jugendhilfeträger,
• Sozialhilfeträger,
• Integrationsamt sowie
• Bundesagentur für Arbeit.
dazu auch die gemeinsamen Serviestellen unter
http://www.reha-servicestellen.de/
Suche in Wohnort-Nähe:
http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm
Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung umfasst insbesondere auch die Leistung, bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets zu helfen.
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 € und das höchste bei 12.683 €. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 € und 800 € im Monat.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das Persönliche Budget als Geldleistung auszuzahlen. In der Regel erhalten Budgetnehmer oder Budgetnehmerinnen am Monatsanfang ihr Budget für den ganzen Monat. Damit kaufen sie sich dann selbst die Leistungen ein.
Zur Verwendung schließen Leistungsträger und Budgetnehmer oder Budgetnehmerin eine Zielvereinbarung ab, in der festgelegt wird, ob und wie der Einsatz der Mittel nachgewiesen werden soll. Dabei soll sich der Nachweis auf die Leistung beziehen, nicht auf den Preis.
Ein typischer Ablauf könnte wie folgt aussehen:
- Der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch (ggf. von Angehörigen oder anderen Personen unterstützt) wendet sich an eine gemeinsame Servicestelle.
- Im Gespräch wird geklärt, für welche Hilfen der behinderte Mensch ein Persönliches Budget haben möchte, welche Leistungen tatsächlich für ihn infrage kommen, welche ihm zustehen und welche somit insgesamt in Betracht kommen.
- Hat der/die Ratsuchende eine gemeinsame Servicestelle aufgesucht, nimmt diese mit dem oder den zuständigen Leistungsträger/n Kontakt auf.
- Wenn es um Leistungen mehrerer Leistungsträger geht, bittet der Leistungsträger, der zum so genannten Beauftragten wird, die anderen Leistungsträger um eine Stellungnahme, die innerhalb von zwei Wochen von diesen abzugeben ist.
- Dann wird mit dem Antragsteller/der Antragstellerin besprochen, welche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden können. Bei Bedarf werden Vertreter der beteiligten Leistungsträger beteiligt. Der behinderte Mensch kann eine Person seines Vertrauens mitbringen.
- Sobald der jeweilige Bedarf von dem oder den jeweiligen Leistungsträger/n festgestellt ist, schließen die leistungsberechtigte Person und der "Beauftragte" eine Zielvereinbarung über die mit dem Persönlichen Budget abzudeckenden Leistungen.
- Der behinderte Mensch erhält dann einen Bescheid, in dem die Einzelheiten des Persönlichen Budgets enthalten sind. Sollte er nicht mit der Feststellung des Persönlichen Budgets einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, Rechtsmittel bei dem Leistungsträger einzulegen, der den Bescheid erlassen hat.
- Im Abstand von mindestens zwei Jahren muss der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und ggf. angepasst werden.
**********************************************************
So die Theorie. Nun wäre es interessant zu erfahren, welche Erfahrungen andere Behinderte damit gemacht haben, wobei der Knackpunkt wohl die Feststellung der notwendigen Hilfe und damit der Höhe des PB ist. Wie verhalten sich die Leistungsträger?
gruss
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Hallo Oldman,
danke für die Rückmeldung!
Du hast Recht. Die Leute vom MDK geben die Empfehlungen für die Leute von der Kasse. Aber sie kennen den einzelnen Patienten auch nicht so gut. Nur von dem Besuch. Und aus den Akten. Wenn mehr Berichte darin enthalten sind ist das natürlich besser. Wenn ein Facharzt einen Bericht schreibt, ist das sehr gut. Besonders wenn er den Patienten schon länger kennt.
Ich habe es ja schon mal gesagt. Man kann immer Widerspruch einlegen. Aber man braucht dabei dann besser auch die Unterstützung von Fachleuten.
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Hallo!
Auf die Frage,wie verhalten sich die Leistungsträger!
Mein Mann und ich haben bei unserer Krankenkasse angefragt wegen dem persönlichen Budget.Wir wollten damit endlich die Mobilität erhalten,die uns unsere eigenständigkeit bewahrt und die wir als sicher empfinden.
Unsere Sachbearbeiterin,wußte erst gar nicht,das es sowas überhaupt gibt,war aber interressiert und wollte sich erkundigen.
Nach zwei Tage kam ein Anruf der Kasse und man erklärte uns,das es kein persönliches Budget für die Anschaffung eines Krankenfahrstuhles gibt!!!!Höchstens für die Stromkosten die evtl. anfallen.
Daraufhin habe ich mich an das Ministerium für Gesundheit in Berlin gewendet und die Nachricht erhalten,das die Kassen noch lange nicht so umsetzen,wie es die Politik gerne hätte und wir sollten uns an den Vorstand der Kasse wenden und in auf das persönliche Budget hinweisen.Das haben wir gemacht aber keinerlei Nachricht erhalten.
Fahrzeuge haben wir auch nicht und werden wir von der Kasse auch nicht mehr erhalten,das haben sie uns schriftlich gegeben und uns dabei schwerst Verleumdet.
Erstmal hat es uns die Füße weggezogen und wir hoffen noch das die Kasse von sich aus einlenkt.Es ist keine gute Erfahrung gewesen,mit der Kasse,der man über 40 Jahre vertraut hat.
Gruß SENDRINE 🙁
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Hallo texaries,
schön, dass Du auch selbst noch einige Recherchen angestellt hast 😀
Meine Erfahrungen sind sehr positiv. Natürlich waren auch die Kostenträger am Anfang etwas verunsichert. Denn, auch wenn es seit 2008 den Rechtsanspruch gibt, die ganze Materie ist für alle Beteiligten immer noch neu.
Klar ist wohl auch, dass die nicht "hurra" schreien, wenn Du ankommst und Leistungen haben willst. Da ist es dann wichtig, konsequent und freundlich zu bleiben. Arbeite dich in die Materie ein. Argumentiere immer sachlich und lass es Dir von Fachkreisen bestätigen. Werde nicht unverschämt! Verlange also nicht die Bezahlung einer Fachkraft, wenn auch eine Hilfskraft ausreicht.
Zeig den Kostenträgern, dass es Dir nicht darum geht, möglichst viel abzuschöpfen, sondern nur normal leben zu können.
Und hab ein bisschen Verhandlungsgeschick 😉 Wenn Du also z.B. einen Dienstleister hast, mit dem Du arbeiten willst, reiche noch einen Kostenvoranschlag von jemandem ein, der teurer ist.
Soweit meine Tipps.
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Hallo Sendrine,
ich habe (noch) keine Erfahrungen mit den Entscheidern für die Bewilligung des PB´s, aber dafür genug mit anderen Behörden.
Es ist richtig, dass neue Gesetze, besonders diejenigen die kostenverursachend zugunsten von Betroffenen gehen, nur schleppend umgesetzt werden. Man stellt sich gerne doof und versucht, solange wie´s geht, abzuwimmeln. Und die Hilfesuchenden und Berechtigten eines Leistungsanspruch werden unter den Generalverdacht der Leistungsabzocke und des Sozialbetrugs gestellt. Das scheint wohl typisch deutsch zu sein.
Da muss man sich gegen wehren.
Das Persönliche Budget ist gesetzlich geregelt und ist ein Rechtsanspruch, der zu bewilligen ist! Eine Soll und keine KAnnvorschrift.
Eine Ablehung des Antrags muss vom Leistungsträger begründet werden mit schwerwiegenden Tatsachen. Die Beweispflicht liegt beim Leistungsträger.
Was Du, Sendrine, auf jeden Fall tuen solltest: Sofort Widerspruch einlegen - in sachlichem Ton. Das kann kurz oder ausführlich sein. Lass Dir vielleicht dabei helfen.
Und dann kannst du zwei Wege beschreiten: den harten oder den diplomatischen.
Harter Weg: Anwalt einschalten. Entweder selber, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast oder Rechtsberatungshilfe oder über einen Sozialverband, wenn Du dort Mitglied bist.
Leider ist es so, dass neue Rechtsansprüche erst mal durchprozessiert werden, bevor Behörden wissen, was sie tun und lassen müssen.
Diplomatischer Weg: Wende dich an eine Gemeinsame Reha-Servicestelle der Leistungsträger in Deiner Nähe - siehe Link oben.
Die Aufgabe dieser Servicestellen besteht eben auch in der Beratung in der Inanspruchnahme des PB´s - die soll also helfen, den zuständigen Leistungsträger zu erwmitteln und dabei helfen, dass der Antrag auch bewilligt wird.
So kann man/frau auf der Seite des Ministeriums lesen.
Erfahrungen damit hab ich noch nicht.
Aber behördentechnisch klar ist:
- Die kennen die Gesetze. Die sind extra deswegen eingerichtet worden und die werden unwilligen Leistungsträgern schon sagen was Sache ist.
- Es sind gemeinsame Servicestellen, d.h. sie sind nicht einem einzigen Leistungsträger verpflichtet und dienen dann auch nicht dessen Interessen. Man könnte davon ausgehen, dass man dort unabhängig und objektiv beraten und bedient wird. Aber beachte den Konjunktiv - und zur Not: gehe zu einer anderen Servicestelle.
Versuchs mal.
Für den Umgang mit Behörden gilt exakt das was Justin formuliert hat.
Auch wenn Du enttäuscht und wütend bist und Dein Gegenüber unverschämt:
Bleib cool, sachlich, verbindlich, verständig - keineswegs fordernd, denk Dir Deinen Teil und lass Deine Wut zu Hause raus.
Wie´s Justin ausdrückte: Verhandlungsgeschick.
Noch ein paar Tipps für den Umgang mit Behörden:
Möglichst alles schriftlich.
Bei einem telefonischen Gespräch indem wichtige Absprachen, Zusagen oder Ablehnungen, Aussagen getroffen wurden ein Gesprächsprotokoll anfertigen.
Dieses Protokoll dem Gesprächspartner oder -gegner zusenden, postalisch oder per mail.
Damit ist es schriftlich und wenn der Adressat nicht reagiert, bestätigt er damit den Inhalt des Protokolls. Ansonsten hat er die Chance zu widersprechen oder gar sich im Nachhinein zu Deinen Gunsten zu korrigieren.
Das gleiche gilt für persönliche Gespräche.
Geh am besten dort mit einer Vertrauensperson hin. Das wirkt Wunder, nicht nur weil dann ein Zeuge zugegen ist.
Ich hoffe ich war nicht zu ausschweifend.
Gruss an alle
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