Fliegen für Anfänger (Begleitperson pipapo)

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Hallo,

meine blinde Mutter (79) wird wahrscheinlich die Möglichkeit bekommen im Vatikan an der Weihnachtsmesse teilzunehmen. Da die Fahrt mit dem Zug über 20 Stunden dauern würde steht nun erstmals eine Flugreise an, wahrscheinlich mit Lufthansa ab Düsseldorf.

Viel passende Information habe ich bisher nicht finden können, nur daß auf innerdeutschen Flügen die nötige Begleitperson (Merkmal B) kostenfrei befördert wird. Heißt das im Umkehrschluß, daß ins europäische Ausland voll gezahlt werden muß?

Ins Flugzeug und darin kann man den eigenen Rollator wohl nicht mitnehmen, oder? Er wäre dort auch nicht unbedingt erforderlich wegen der sowieso nötigen Begleitperson. Wird er denn wie ein Rollstuhl unentgeltlich als aufgegebenes Gepäck befördert?

Hat der Schwerbehindertenausweis im europäischen Ausland eine ähnliche Funktion im öffentlichenen Nahverkehr wie in Deutschland? Oder gibt es so etwas wie eine internationale Ausgabe davon? Wie ist es speziell in Italien?

Ich nehme an, daß die Notwendigkeit einer Begleitperson keine Auswirkung zeigt bei Hotelbuchungen?

Bitte entschuldigt, falls die Fragen naiv sein sollten. Über das Reisen mit Bus und Bahn im Inland hinaus ist das alles vollkommen ungewohnt und neu. Abgesehen von einer vielfach vorhandenen Liste diverser Fluggeseschaften über die Beförderung von Rollstühlen und Begleitpersonen auf Inlandsflügen habe ich leider auch im Internet bisher nicht viel weiterführendes finden können und zum Schickenlassen von Broschüren könnte vielleicht zu lang dauern. Gibt's was brauchbares im Internet?

Danke schonmal! (-:=

Antworten

  • Hallo Amico,

    das ist toll, dass deine Mutter die Möglichkeit bekommt, bei der Weihnachtsmesse im Vatikan teilzunehmen.
    Die Zeit ist ja schon recht knapp.
    Ich habe eben bei der Lufthansa für dich angerufen.
    069 696 0
    Dort bekam ich die Auskunft, dass die Begleitperson bei einem Flug von Düsseldorf nach Rom ganz normal zahlen muss.
    Der Rollstuhl wird aufgegeben und das Personal kümmert sich dann um deine Mutter.
    Dass der Rollstuhl aufgegeben werden kann, musst du allerdings einen Tag vorher anmelden.
    Beim Rollator geht es genauso. Der wird angemeldet, aufgegeben und im Flugzeug kümmert sich dann das Personal um die Mobilität deiner Mutter.
    Und ja, sowohl Rollator als auch Rollstuhl werden unentgeltlich befördert.
    Der Schwerbehindertenausweis gilt nur in Deutschland.
    Du kannst ihn aber übersetzen lassen und dann auf Kulanz hoffen. Aber rein rechtlich gilt der Ausweis nur in Deutschland.

    Ich habe auch unsere Reiseexperten für dich informiert. Sie sind beide selbst schon öfter mit dem Rollstuhl verreist und können dir vielleicht noch weitere Tipps geben.
    Begleitend kannst du dir auch noch unsere Infos über Reisen mit dem Flugzeug für Menschen mit Behinderung durchlesen. Hier bekommst du vielleicht auch noch wertvolle Tipps für eure Reise: http://www.myhandicap.de/fliegen_behinderte_info.html

    Ich schick dir viele liebe Grüße und hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
    Michaela

  • Hallo Amico,

    zunächst einmal herzlich willkommen in unserer Community! Ein schöner Anlass, der dich da zu uns führt 😀

    Michaela hat Dir eigentlich schon eine gute Übersicht gegeben.
    Begleitpersonen müssen bei Flügen über Deutschland hinaus voll zahlen. Der Rollator Deiner Mutter kann nicht mit in die Kabine, wird aber kostenfrei mit befördert.

    Wichtig ist, dass Ihr - am besten gleich bei der Buchung, spätestens aber 48 Stunden vor dem Einchecken - der Fluggesellschaft mitteilt, welche Art von Unterstützung Deine Mutter benötigt. Hierfür verwendet man auf der ganzen Welt die WCH-Codes. Eine Übersicht findest Du unter http://www.myhandicap.de/behinderte_fliegen_codes.html

    In Eurem Fall also auf jeden Fall BLND und wohl WCHR oder WCHS.

    Begleitpersonen werden von Fluggesellschaften grundsätzlich NICHT gestellt. Das Personal ist nur beim Ein- und Aussteigen behilflich.

    Wie Michaela schon schrieb, gilt der Ausweis mit seinen Vergünstigungen nur in Deutschland.

    Auch Hotels ist die Notwendigkeit einer Begleitperson egal. Sie muss voll zahlen. Wenn Deine Mutter Schwierigkeiten mit Treppen hat, frage vorher im Hotel explizit danach, ob es einen Fahrstuhl gibt und lass es Dir besser auch schriftlich bestätigen.

    Bei weiteren Fragen kannst Du dich gern an mich wenden. Sollte alles klar sein, wünsche ich Euch schon mal eine gute Reise 😀

  • Form, Höhe und unter welchen Umständen es Ermässigungen für Begleitpersonen auf Flügen ins europäische Ausland gibt, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft verschieden. Insbesondere kommt es darauf an, welche Kategorie gebucht wurde. So gibt es bei der Lufthansa z.B. nur bei gewissen Buchungs-Codes Ermässigung für die Begleitperson, nicht aber für das billigste Angebot. Deshalb empfehle ich, direkt bei der Lufthansa sich zu erkundigen und zu buchen, nicht über Expedia oder ein Reisebüro.

    Bezug nehmend auf den Rollator gibt es zwei Möglichkeiten: entweder man versucht, bei der Airline den Rollator als Gate-Check aufzugeben. Das bedeutet, dass der Rollator an der Flugzeugtür abgenommen und bei der Landung auch dort wieder zurück gegeben wird. Er kann aber auch als Sondergepäck aufgegeben werden und dann wird man mit dem Rollstuhl von einem Spezialservice abgeholt. Den Rollator erhält man bei der Gepäckausgabe dann wieder zurück.

    Bei Hotelbuchungen gibt es keine Kosteneinsparungen für Begleitpersonen.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung
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