Gesetzliche Regelung, wie groß ein Behindertenparkplatz sein muss?

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Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung, wie groß ein Behindertenparkplatz sein muss? Wo finde ich die? Habe gerade keine Ahnung, wo ich suchen könnte.

Viele Grüße, Zabri

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  • Tomtom
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    Hallo,

    auf www.barrierefrei-reisen.de habe ich folgende Angaben gefunden (in Anlehnung an die DIN 18024/18025):

    Hintereinander gelegene Parkplätze
    Länge 750 cm x Breite 250 cm

    Nebeneinander gelegene Parkplätze
    Länge 550 cm, x Breite 350 cm

    Gruß
    Thomas
  • MyHandicap User
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    Vielen Dank für den Hinweis, Tomtom.

    An die Din hatte ich schon gedacht. Aber meine Frage ist, ob das in irgendeinem Gesetz festgelegt ist und wenn ja, in welchem? Oder macht das jeder, so wie er will?

    Gruß, Zabri
  • Tomtom
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    Stimmt, eine DIN ist kein Gesetzt. Aber Teile der genannten Normen sind Bestandteile der Liste der Technischen Baubestimmungen. Bei uns in Baden-Württemberg ist das jedenfalls so. Ich geh aber davon aus, dass es bundesweit so ist. Diese Technischen Baubestimmungen sind Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung und somit bei der Planung von Gebäuden und Anlagen zu berücksichtigen.

    Ich hoffe, ich hab das einigermaßen noch zusammen bekommen habe. Meine letzte Vorlesung in Baurecht ist schon ein paar Jahre her und ich hab nicht mehr so direkt damit zu tun!
  • MyHandicap User
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    Tomtom schrieb:
    .. Meine letzte Vorlesung in Baurecht ist schon ein paar Jahre her und ich hab nicht mehr so direkt damit zu tun!


    Geht mir ähnlich. Aber soweit ich weiß hat die DIN erst Rechtskraft, wenn in einem Gesetz steht, dass man sich nach ihr richten muss. Und ich bin auf der Suche nach so einem Gesetz in dem drin steht, dass ein Behindertenparkplatz mindestens so groß sein muss, wie in DIN beschrieben.

    Gruß, Zabri
  • Tomtom
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    Die Landesbauordnung ist doch das Gesetz!!
  • MyHandicap User
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    Hi,Din ist blöd zumindest manchmal,bin der Meinung das ein bischen mehr logisches denken und sich mit einem Problem auseinandersetzen besser ist als eine Din die manchmal auch im Weg stehen kann.Wir haben hier in Wrendorf einen Behinderten Pekplatz der ins nur so gross wie der normale, liegt aber am Anfand direkt neben der Fahrfläche auf dem Parkplstz als Aktiv Fahrer super zum aussteigen,und als Passiv rückwärts einparken geht da auch super.Längst neben der Fahrbahn angelegt B-Parkplätze sind viel Sinnvoller nach meiner Meinung da stellt sich dann kein Fussi halb drauf weil Er zu blöd zum Parken ist und es ist kein grösserer Platz nötig.Viel Spass beim mir Kontra geben .Smile LG Erich
  • Tomtom
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    Hi Erich,

    willste unbedingt Kontra? Kannste haben!!! Nein, Quatsch! Du hast recht und das sind praktische Erfahrungen. Bei uns muss nun aber alles in irgendeiner Form zu Papier gebracht werden, was in mancher Hinsicht bürokratisch und unbeweglich erscheint. Andererseits ist ein technische Regelwerk wie die DIN ein Garant für unsere heutigen Sicherheits- oder z.B. auch Hygienestandards. Ich gehe davon auch, dass im entsprechenden Normenausschuss auch Rollifahrer vertreten sind, die ihre praktischen Erfahrungen einfließen lassen. Diese DIN muss man ja auch als Handbuch für Planer und Architekten sehen, die Deine praktischen Erfahrungen nicht haben. Allerdings ist es schwierig, B-Parkplätze nur längs zur Fahrbahn einzurichten. Das funktioniert in der Städteplanung, aber auf dem Supermarktparkplätze weniger.

    Das Problem, dass ich mit der DIN habe, ist nach wie vor der Publikationsweg. Solche Normen, die den vielzitierten "Stand der Technik" darstellen oder auch Grundlage von Gestzen und Verordnungen sind, sollten kostenfrei zur Verfügung stehen. Aber das ist Wunschdenken. Als Beispiel: Wer eine Firma in der Heizungs-/Lüftungsbranche gründet, kann durchaus mal über 10.000€ für die relevanten Normen (DIN, VDI, VDE...) ausgeben.

    Was ich nochmal recherchieren werde, ist, wieviele B-Parkplätze auf dem Supermarktparkplatz vorzusehen sind. Ich denke aber, dass es da nur Empfehlungen gibt, da ja der Parkplatz das Grundstück des Marktbetreibers ist. Bei mir am Kaufland sind ganze 2 B-Parkplätze und geschätzte 250 Standardparkplätze. Die 2 sind natürlich immer voll!

    Jetzt kann jemand bei mir draufhauen! 😉

    Thomas
  • Nee muss man nicht drauf hauen.Ob es da wirklich eine Vorschrft gibt wie viele es sein sollten denke nicht,bei uns hier am Hit sind ca 100 Normale aber 4 Rolli,beim Mk und Toom denke so 300 und 8 Rollis.Glaube nicht das bei der Planung >Rollstuhlfahrer dabei sind siehe Bahnhof Bad Wildungen der wurde als super toll behinderten gercht ausgezeichnet und war alles andere als das konnte mich selbst überzeugen,durch die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten wurde später noch einiges geändert,gab da Damals auch einen Artikel in der Paraplegiker.So nun noch mal zur Din die kann sehr Hinderlich sein weil viele von den Bürokreten nur in eine Richtung schauen können.Hie vor der Telehom sind drei Stufen das war aber nicht immer so als die den Raum machten habe Sie eine Rampe an statt der Stufen gemacht nur war die nicht nach Din weil Sie sonnst öffentlichen Boden benutzen hätten müssen,die Stadt hat voran getrieben das die Rampe hat aggerissen werden musste.Als Rollifahrer kam man da super rein,Frauen mit Kinderwagen auch sogar mit E- Rolli.und nu muss ich 40 Km fahren wenn ich zur Telekom will.gut man hat mir mal die Stufen hoch helfen wollen Ergebniss man hat mich fallen lassen.Meine Erfahrung ist das sich sehr viele profilieren wollen was wirklich Sinn macht interessiert nur wenige,und betroffene werden ganz selten gefragt.LG Erich
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