Haushaltsentschädigung im Konkubinat

Guten Tag

Betreffend Ergänzungsleistungen habe ich eine Frage die Sie mir hoffentlich beantworten können.

Folgender Fall:

Ich bin voll erwerbstätig. Meine Partnerin bezieht eine 100 % IV Rente.
Wir sind erst seit kurzem zusammen und möchten nun in eine gemeinsame Wohung ziehen.

Nun habe ich gelesen, dass dann meiner Partnerin ein hypotetisches Einkommen in Form von Haushaltsentschädigung berechnet wird, respektive das ich Ihr zu Vergüten habe.

Wir würden zusammen in eine 2 1/2 Zimmerwohnung ziehen (Miete 1300 Fr. / Monat). Mein Einkommen ist ca 5300 .- monatlich. Den Haushalt teilen wir uns aber auf. Das heisst jeder die Hälfte.

Laut den SKOS richtlinien wird hier ein Betrag von 550-990 Fr. / Monat angerechnet.Wir sind noch keine 2 Jahr zusammen, gelten also als loses Konkubinat. Was wäre in diesem Fall der zu rechende Betrag? Die grösse des Haushaltes spielt doch auch eine Rolle. Und wie sieht es aus wenn wir schon als festes Konkubinat gelten?

Und wie wird das gerechnet? In schon vorhandenen Berechnungen habe ich gesehen das von diesem Hypotetischen Einkommen ein Freibetrag abgezogen wird und anschliessend nur 2/3 des noch bestehenden Betrages angerechnet wird.(je nach IV Grad)

Beispiel: Haushaltsentschädigung wird auf 900 Fr Festgelegt.

Wurde das also heissen 12 X 900 Fr = 10800 Fr. - Freibetrag ( 1000 Fr.)
= 9800 Fr. mal (2/3) = 6533 Franken die dan angerechnet werden

oder verstehe ich da etwas komplett falsch?

Danke für die bearbeitung meiner Fragen.

Herlichen Dank und freundliche Grüsse
Sunprojekt

Antworten

  • Hallo Sunproject,

    zunächst einmal herzlich willkommen bei uns in der Community!

    Ich habe die Schweizer Kollegen, die ab morgen wieder im Büro sind, auf Ihre Anfrage hingewiesen. Die kennen sich mit den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz natürlich besser aus.

    Bitte haben Sie ein wenig Geduld! Sie werden schnellstmöglich eine Antwort (ggf. unter Hinzuziehung von Fachexperten) erhalten.

    Noch einen schönen Sonntag in der Schweiz!
  • Hallo Sunprojekt

    Wir haben bei der SKOS nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

    "Die SKOS Richtlinien werden als Empfehlung herausgegeben. Jeder Kanton kann diese Empfehlungen als verbindlich in seinem Sozialgesetz verankern. Ebenfalls können die Kantone entsprechend über Abweichung zu den SKOS Richtlinien befinden (falls diese angewendet werden).In diesem Falle empfehle ich direkt mit dem zuständigen (ev. kantonalen) Sozialamt Kontakt aufzunehmen. Nicht überall wird so, wie im Forumeintrag beschrieben, verfahren."

    Es bleibt also nichts anderes übrig, als sich bei zuständigen Sozialamt zu melden und das im konkreten Fall abzuklären.

    Gruss

    Andreas



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