Welche Zusatzleistungen sind für ein behindertes Kind möglich

Guten Tag zusammen,

Ein hoffentlich einmaliger Fall:

europastadt.wordpress.com/

eckstein.foren-city.de/forum,111,522b7765ca5316271e0eb800b9ddd1e0,-magdalena.html

Nun sind meine eigenen Kenntnisse auch begrenzt. In dieser Familie lebt auch Hubert. Er ist geistig und körperlich behindert,die Tochter ist so gegen alles allergisch, wogegen man nur allergisch reagieren kann.Der Vater hat Krebs und sie selbst als Mutter leidet nach unbestätigter Diagnose eines befreundeten Arztes an einem Herzfehler.
Im Rechtsstreit der Mutter gegen das Dienstleistungszentrum wurde der Landkreis , Sozialamt/Behindertenrecht dem Verfahrenam 30.10.2009 nach 75 Abs.5 SGG wegen einer möglichen Verurteilung wegen Sozialleistungen nach dem SGB XII dem Verfahren beigeladen.
Wer kann entsprechende Ratschläge erteilen, hat ähnliches erlebt usw. der Grund liegt auf der Hand. Das Ergebnis soll natürlich das Bestmöglichste, für die Familie sein.

schönen Restsonntag
Frank

Antworten

  • Hallo Frank,

    auch wenn der Anlass ein sehr trauriger ist, möchte ich Dich dennoch in unserer Community willkommen heißen.

    Wir werden umgehend unsere Fachexperten für Recht über Deinen Beitrag informieren.
  • Danke euch allen. Sieht nach einer Menge Lesearbeit aus, wenn ich mir die Links so betrachte.😀 Vielleicht kennt man auch einen "Fachanwalt Behindertenrecht" in der Gegend von Görlitz, der sich beiordnen lassen würde. Denke mal, dass wäre der effektivste Weg.

    Bis dann
    Frank
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für ihren Forumsbeitrag. Wir können ihnen mitteilen, dass im Falle einer Verurteilung des Landkreises, Sozialamt/Behindertenrecht eine umfangreiche finanzielle Unterstützung durch das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorgesehen ist. Dieses Gesetz enthält die Vorschriften über die Sozialhilfe in Deutschland.

    Aus dem in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierten Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen; das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum. Die Unterstützung durch den Staat nach dem SGB XII umfasst unter anderem den notwendigen Lebensunterhalt. Hierunter fallen insbesondere die Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu dem Letzteren gehört auch die Teilnahme am kulturellen Leben. Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorrangig als Geldleistung erbracht.

    Wie von Ihnen beschrieben war es der Familie trotz Bemühungen, mangels notwendiger Freizügigkeitsbescheinigung, nicht möglich sich bei einer Krankenversicherung anzumelden.
    Nach dem SGB XII können Personen, die nicht krankenversichert sind, Leistungen nach dem 5. Kapitel des SGB XII (Hilfen zur Gesundheit) erhalten; hier besteht seit dem 1. Januar 2004 die Möglichkeit der Meldung an eine Krankenversicherung; die Krankenkasse leistet im Rahmen des Betreuungsverhältnisses wie für reguläre Mitglieder gesetzliche und satzungsgemäße Leistungen, die Kosten trägt das Sozialamt (§ 264 SGB V).

    Des Weiteren bietet das SGB XII, in Bezugnahme auf den geistig und körperlich behinderten Sohn Hubert, eine Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Hierdurch soll eine drohende Behinderung verhütet, bzw. deren Folgen beseitiget oder gemildert werden um die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 Abs. 3 SGB XII). Leistungsberechtigt sind alle Personen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Diese Eingliederungshilfe umfasst gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII unter anderem Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu.

    Unabhängig von dem geführten Rechtsstreit gibt es neben den Leistungen nach dem SGB XII viele andere Möglichkeiten finanzielle Unterstützung vom Staat für ein behindertes Kind zu erhalten. Hierzu verweise ich auf unseren Forumsbeitrag vom 02.10.2009. http://www.myhandicap.de/forum_ueberblick.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=3979&tx_mmforum_pi1[page]=1&tx_mmforum_pi1[sword]=steuer%20f%FCr%20behindertes%20kind#pid24583

    Bei ihrer Suche nach einem Anwalt mit dem Schwerpunkt Sozialrecht bzw. Behindertenrecht in der Gegend von Görlitz, kann ich Ihnen empfehlen sich an die für den Kreis zuständige Anwaltskammer zu wenden.

    Mit freundlichem Gruß,
    F. Tessmer, Rechtsanwalt
  • Erstaunt Freunde aus der Schweiz, wäre sehr untertrieben. Dankbar das passende Wort. Ich selbst kann das Ergebnis **Euer Ergebnis** nicht in der letzten Konsequenz beurteilen. Doch das Engagement alleine reicht schon für die Beurteilung 100 %. Im Übrigen als Administrator des http://eckstein.foren-city.de Forum für Angehörige von Gefangenen ist es sehr gut zu wissen, wo welche Sorgen von Menschen ernst genommen werden - wo manchmal- oder wo der "Nepp" die Motivation des Tuns leitet.
    Euch Leute, bin ich ohne Abstriche einfach nur unendlich dankbar. Und ich danke mal dem lieben Herrgott, dass er mich zu euch geführt hat.

    Solltet ihr etwas gegen die Verbreitung eures Links haben, so bitte ich um Mitteilung. Denn das gedenke ich, zu tun.**!**

    Euer Frank Gottschlich

    Ps.
    Ganz tolle Sache, was ihr hier auf die Beine gestellt habt.

    So, nun werde ich mich mal selbst mit der Materie beschäftigen, bevor ich es dann einem richtigen Anwalt weiter leite, der eure Grundgedanken in Bezzug auf meinen kleinen Liebling ( ja, der ist es schon geworden, in den 2 Monaten nun HUBERT ) Im übrigen, seit gestern ist die ärtzliche Versorgung erst mal gesichert, weil der Landkreis verurteilt wurde. Und übrigens Nr. 2... Ich glaunbe, bei ordendlicher Betreuung hat der kleine Hubert von der Magda & Robert eine ganz reelle Chance wieder laufen zu lernen und auch sein geistiger Zustand wir sich rapide verbessern. Dessen bin ich absolut überzeugt, weil schon die ersten Ergebnisse richtig Mut machen dran zu bleiben. Ich werde euch teilhaben lassen. Versprochen. Ach ja, viel Arbeit wartet. Aber der kleine ist mir wirklich ans Herz gewachsen. Schon deshalb bleibe ich, schon deshalb bleiben wir alle dran an dem Menschen Hubert, der durch den Kreis zum Aktenzeichen degradiert wurde.

    Ich melde mich nochmal später. erst mal bin ich überwältigt.

    tschau..

    frank
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