was tun wenn ärzte fehler gemacht haben

Antworten

  • Hallo,
    eine Schwere Frage aber schön das du da bist.

    Wenn du ein wenig mehr dazu schreibst ist es
    vieleicht etwas einfacher die Frage zu beantworten.
    Gruß
    Herbi
  • Liebe isibelle,

    willkommen bei uns im Forum! 😀

    Herbi hat Recht. Mehr Informationen wären gut, so wird es auch wahrscheinlicher, dass Du eine zufriedenstellende Antwort bekommst.
    Was für ein Fehler ist damit gemeint? In welchem Rahmen geschah das? Warst Du vorher behindert oder wurdest Du es dadurch?

    Wenn Du diese Informationen nicht öffentlich machen möchtest, kannst Du mir auch eine PM schicken.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • der arzt hat einen fehler bei der op gemacht, daher bin ich behindert. wie ist der formale weg, zum schadenersatz zu kommen.
    isibelle
  • Hallo isibelle,
    also ich denke der Anwalt dürfte der erste und richtige weg sein.
    Einer der sich mit sowas auskennt.
    Alles was du an Unterlagen hast solltest du mitnehmen.
    Kannst du nicht näher beschreiben um was es da geht?
    Gruß
    Herbi


  • hallo,

    ich meine auch,du solltest einen anwalt aufsuchen, und zwar einen, der oder die sich auf medizinrecht/arzthaftungsrecht spezialisiert hat und nicht ärzte, sondern patienten vertritt. in zahlreichen städten gibt es auch sog. notgemeinschaften medizingeschädigter, die kontakte zu solchen anwälten haben oder selbst auch schon beraten können.
    das ganze ist eine recht spezielle materie mit umfangreicher kasuistik, in der man bewandert sein sollte. lass also einen anwalt prüfen, ob eine klage aussicht auf erfolg hat. wenn es sich um einen behandlungsfehler handelt, wird es eher schwierig, da du diesen beweisen musst. der arzt müsste contra legem artis gehandelt haben... der beweis des ersten anscheins wird in dem bereich nur ausnahmsweiese angewandt (also eher nie). fehlende dokumentation spricht zwar zunächst auch dafür, dass ds nicht dokumentierte auch nicht gemacht wurde - kann aber vom arzt widerlegt werden.
    das problem heißt als: beweis des ganzen.
    das arzthaftungsrecht ist natürlich das feld der sachverständigen (die geld kosten). aber auch andere beweise müssen eventuell schon vorab gesichert werden, das kann in einem selbständigen beweisverfahren passieren - sollte auch der anwalt machen. es kann auch eine schlichtungsstelle vorab entscheiden müssen.
    aber grundsätzlich ist der "formale weg" natürlich die klage (schadensersatz, auch wegen immateriellen schadens, also schmerzengeld - wäre nicht schlecht, wenn es noch mehrere oder gar viele durch diesen arzt geschädigte gäbe). sollte aber vom anwalt gemacht werden, der sich auskennt und erfahrung hat. ansonsten bedeutet das alles nur unendlich ärger und kostet geld.

    gruß
    claudia








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