Muß ich selber kündigen?

Ich beginne im nächsten Jahr eine 2-jährige Ausbildung in einem Berufsförderungswerk von meinem Rententräger beschäftigt.Ich bin aber noch in einem Betrieb beschäftigt, der mich auch nicht so einfach kündigen möchte. Vieleicht wegen meinem GdB 50%, oder wegen einer Abfindung. Nun hat man mir gesagt, das ich nicht selber kündigen soll, sondern das Arbeitsverhältnis die 2 Jahre ruhen lassen soll.Danach könnte ich immer noch selber entscheiden wenn es mir gesundheitlich wieder besser gehen sollte, dort wieder zu arbeiten. Ist dies irgendwo gesetzlich geregelt, das ich dieses Arbeitsverhältnis in dieser Zeit einfach ruhen lassen kann?

Antworten

  • Hallo Wolle,

    zunächst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Das ist wirklich eine interessante Frage.

    Ich werde unsere Fachexperten bitten, sich Deiner Anfrage anzunehmen. Habe bitte ein klein wenig Geduld!

    Persönlich würde ich dazu tendieren, das Arbeitsverhältnis nur ruhen zu lassen. Schließlich ist es immer schön im Hinterkopf zu wissen, dass man eine Stelle hat. Aber in wie weit das möglich ist, werden Dir sicher unsere Fachexperten sagen können.
  • Hallo Wolle,

    wenn Du nach dieser neuen Berufsausbildung wieder in Deinen jetztigen Job zurück kehren kannst, ist es keine schlechte Idee, das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen. Aber ob das geht ist eine andere Frage. So eine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk ist, so weit ich weiß, einem Arbeitsverhältnis gleich zu setzen. ich kenne das so, wenn man den Arbeitgeber wechselt, muß man selber kündigen. Ich habe das jedenfalls immer so gemacht. Es hätte für Dich ja keine Konsequenzen. Du gehst ja nicht in die Arbeitslosigkeit oder riskierst Dein Arbeitslosengeld wenn Du selber kündigst. Du wechselst natlos in ein neues Arbeitsverhältnis. Da sollte Dir eigentlich nichts passieren.

    Gruß Karin
  • Hallo Wolle,

    dann hast du auf der einen Seite demnächst den Beginn einer passenden Ausbildung und außerdem noch einen Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis - zumindest formal - aufrechterhalten.

    Es gibt meines Wissens keine Vorschrift für Arbeitgeber, die zum Beginn einer externen Ausbildung kündigen zu müssen. Insofern behalte das Arbeitsverhältnis bei und lasse es ruhen.

    Allerdings kann es von Seiten deines Kostenträgers Vorgaben geben, damit die das Unterhalts- oder Übergangsgeld auszahlen können. Und möglicherweise möchten die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In aller Regel reicht aber dann die Mitteilung Deines Arbeitgebers, dass er in der Zeit der anstehenden Ausbildung nichts bezahlt.

    Viel Erfolg mit deiner Ausbildung und vielleicht ergibts sich ja danach ein Wiedereinstieg bei noch aktuellen Arbeitsgeber.

    Viele Grüße

    Michael
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