Gibt es einen Zuschuß für die Fahrt zum Arbeitsplatz bei einer MdE von 100 sowie die Merkmale G, RF

Da ich aufgrund von Diabetes eine Entzündung im Stumpf habe, sitze ich z. Zt. im Rollstuhl. Ich könnte aber wieder mit der Arbeit beginnen, da ich diese auch vom Rollstuhl aus erledigen kann. Jedoch bin ich darauf angewiesen, dass ich zur Arbeitsstelle gefahren werde.

Antworten

  • Hallo haeppchen,

    ich habe deine Anfrage an unsere Anwälte weitergeleitet.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    vielen Dank für Ihren Forumsbeitrag.
    Im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) werden die Beförderungsansprüche behinderter Menschen und ihren Begleitpersonen geregelt. Gem. § 145 Abs.1 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen vom öffentlichen Personenverkehr bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises unentgeltlich befördert. Selbiges gilt gem. § 145 Abs.2 SGBIX auch für eine Begleitperson, wenn die Berechtigung zur Mitnahme nachgewiesen ist.
    Der erforderliche Ausweis, in welchem auch die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ausgewiesen ist, kann bei dem zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
    Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Ausweises ist, wie bei Ihnen der Fall, dass das Kennzeichen „G“ in dem Schwerbehindertenausweis eingetragen wird.

    Florian Tessmer,
    Rechtsanwälte Janssen & Maluga
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