habe ich Anspruch auf Fördermittel zu eigen Erwerb einer Eigentumswohnnung,bei Selbst nutzung?bin 10

guten Tag , Bin 44 Jahre 100 % Schwerbehindert, Merkz,G,B,Rf.
sowie auch auf einem Auge Erblindet, sowie eine Restsehfähigkeit von 0.002- 0.003 % , habe ich dadurch schon eine anerkennung von Merkzeichen BL ?
bin Frührentnerin auf Dauer seit 2008 ,vor SGB 2 ,
habe ich duch meine Schwerbehinderung auf Mehrdarf bei G bei SGB 2,sowie auch größeren Wohnbedarf ?
Kann ich über Fördermittel eine Eigentumswohnnung anschaffen um Sie selber zu nutzen ?
Wo bekommt man finazielle Unterstützung , für Anschaffung ,Von Einen sehbehinderten geeigneten PC ?

Freue mich auf eine schnellmögliche Antwort ?

Antworten

  • Hallo Magadalena44,
    ich leite deine Frage an unsere Anwälte weiter.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap
  • Sehr geehrtes Mitglied,
    vielen Dank für Ihren Beitrag im Forum.
    Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Merkzeichen „BL“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen wird:
    - Vollständige Blindheit
    - Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt nicht mehr als 1/50.
    - Andere Sehstörungen liegen vor, die obiger Sehschärfe entsprechen.
    Ich verstehe Ihren Eintrag im Forum so, dass Sie auf dem nicht erblindeten Auge noch eine Sehfähigkeit von 0,002-0,0 3 % haben. Demzufolge erfüllen Sie die Voraussetzungen des Merkzeichens „BL“ und können eine entsprechende Eintragung in Ihrem Behindertenausweis gegen Vorlage der erforderlichen Dokumente beantragen.

    Die Frage, ob Sie aufgrund des eingetragenen Merkzeichens „G“ einen höheren Wohnbedarf haben, kann ich Ihnen so pauschal leider nicht beantworten. Dies ist abhängig von der Größe und Geeignetheit Ihrer jetzigen Wohnung.
    Allerdings haben Sie aufgrund des Merkzeichens „G“ erhebliche Vergünstigungen. Angefangen bei den Steuervergünstigungen über die Kraftfahrzeughilfe können Sie sogar Mehrbedarfszuschläge geltend machen.
    Mehrbedarfszuschläge gibt es zusätzlich zum Regelsatz der laufenden Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Höhe errechnet sich am maßgebenden Regelsatz.
    In Ihrem Fall beträgt der Mehrbedarfszuschlag 17% des maßgebenden Regelsatzes, da Sie voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

    Ob Sie sich darüber hinaus auch eine Eigentumswohnung für die eigene Nutzung mit Hilfe von Fördermitteln anschaffen können, kann ich Ihnen leider auch nicht direkt beantworten. Dies hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Größe und Lage der Wohnung, der behindertengerechten Ausstattung sowie von dem Preis.

    Ebenso verhält es sich mit der finanziellen Unterstützung für die Anschaffung eines blindengerechten PC. Diese könnten Sie beispielsweise im Rahmen der Finanzierung eines Hilfsmittels im Sinne des SGB V geltend machen, jedoch würde dies voraussetzen, dass Sie darlegen, dass ein solcher PC geeignet und erforderlich ist, die vorhandene Behinderung auszugleichen und gerade kein Gegenstand des täglichen Lebens ist.
    Ich würde Ihnen bezügliche dieser Fragen raten, sich einmal an das zuständige Versorgungsamt zu wenden. Bei Schilderung des genauen Sachverhalts und Beibringung der Unterlagen wird es Ihnen sicherlich behilflich sein können.

    Florian Tessmer,
    Rechtsanwälte Janssen & Maluga
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