Wird man durch einen Betreuer entrechtet?

Mein Vater soll einen Betreuer bekommen. Was bedeutet das rechtlich?

Antworten

  • Hallo Heydude,

    gegensätzlich zur Vormundschaft darf die Betreuung nur für diejenigen Bereiche bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist. Dinge, die der Betroffene erledigen kann, dürfen dem Betreuer nicht übertragen werden. Der Betreuer hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters für den übertragenen Aufgabenbereich. Wünsche des Betroffenen hat der Betreuer soweit möglich zu berücksichtigen.

    Der Betreute wird durch die Betreuung nicht geschäftsunfähig. Sofern es aber gilt, Schaden von dem Betreuten abzuwenden, kann das Gericht für einzelne Lebensbereiche einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. Das heißt, Rechtsgeschäfte werden erst mit Zustimmung des Betreuers gültig.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter. Sonst melde dich wieder.

    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo heydude,

    ich nehme mal an das Dein Vater dement ist. Das ist bei älteren Menschen der häufigste Grund für eine Betreuung. Eine Betreuung betrifft aber auch Körperbehinderte oder schwer kranke Menschen, die sich um einige Bereiche des täglichen Lebens nicht mehr selber kümmern können. Da kann dann die Aufgabe eines Betreuers nur in Behördengängen liegen, weil der Betroffe seine Wohnung nicht verlassen kann. Bei älteren dementen (verwirrten) Menschen sind die Schwierigkeiten das Leben zu meistern viel umfangreicher. Je nach schwere der Demenz sind dann die Aufgaben des Betreuers mehr oder weniger umfangreich.

    Ich habe gerade einen Betreuungsantrag für einen engen Bekannten gestellt und ich kann Dir wirklich Deine Ängste nehmen. Das Antragsformular kannst Du selber beim Vormundschaftsgericht besorgen und ausfüllen. Hilfreich für das Vormundschaftsgericht ist auch ein Attest des behandelnden Psycharters/Hausarztes, daß Du dem Antrag beilegst. Wenn das Gericht den Fall Deines Vaters bearbeitet, wird man auch einen Gerichtsgutachter zu Deinem Vater schicken, der Deinen Vater sehr gründlich und sensibel untersucht. Er wird ihm viele Fragen stellen die er alleine beantworten muß. Zum Beispiel "wo wohnen sie", "wann haben sie Geburtstag", "welchen Beruf haben sie gelernt", "wie alt ist ihre Frau" oder "wo befinden sie sich jetzt". Die letzte Frage beantwortete mein Bekannter mit "ich glaube in einem ganz normalen Wohnhaus" obwohl er seit Mai in einem Altenheim lebt. Der Gutachter versucht so heraus zu finden was Dein Vater noch kann und was er nicht kann, damit der Umfang des Betreuungsbedarfs eingeschätzt werden kann. Es wird nur für die Dinge eine Betreuung fest gelegt, für die Dein Vater Unterstützung benötigt. Wenn Du den Betreuungsantrag selber stellst, z.B. mit Deinem Ehepartner oder einem Bruder oder einer Schwester zusammen, dann wird das Vormundschaftsgericht keinen gesetzlichen Betreuer stellen. Eine gesetzliche Betreuung darf man auch zu zweit machen.

    Ich hole mir übrigens ganz viel Unterstüzung beim Betreuerverein der Diakonie. Betreuervereine gibt es auch bei der Carias und dem DRK.

    Gruß Karin


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