Welche Rechte habe ich als Schwerbehinderter mit 50 % und keine weiteren Zeichen?

Hallo, habe seit dieser Woche einen Schwerbehindertenausweiss mit 50 %. Ohne weitere Zeichen Weiß jemand was man da für Rechte hat und vor allem wo man günstiger ein kommt und was man günstiger bekommt.
Gruss Sterntaler444

Antworten

  • Hallo Sterntaler 444,
    schön das du da bist.
    Wofür hast du denn die 50% bekommen wär meine erste Frage vieleicht hast du ja auch Anspruch auf mehr?
    Gruß
    Herbi
  • Hallo Sterntaler444,

    Du hast Anspruch auf mehr Urlaub. Bei einer fünf Tage Woche sind das fünf Tage mehr Urlaub. Du hast Anpsruch auf einen Steuerfreibetrag. Diesen kannst Du am Jahresende mit dem Einkommensteuernachweis geltend machen oder auf Deiner Steuerkarte vermerken lassen. Du hast als Schwerbehinderter einen besonderen Kündigungsschutz und Du kannst, ab fünf weiteren Kollegen mit Schwerbehindertenausweis, eine Schwerbehindertenvertretung gründen.

    Gruß Karin


  • Hallo Herbi, ich habe 30 % wegen eines Unfalles und 20 % die hinzugekommen sind wegen seelischen Problemen.
    Gruss Sterntaler444
  • KarinM schrieb:
    Hallo Sterntaler444,

    Du hast Anspruch auf mehr Urlaub. Bei einer fünf Tage Woche sind das fünf Tage mehr Urlaub. Du hast Anpsruch auf einen Steuerfreibetrag. Diesen kannst Du am Jahresende mit dem Einkommensteuernachweis geltend machen oder auf Deiner Steuerkarte vermerken lassen. Du hast als Schwerbehinderter einen besonderen Kündigungsschutz und Du kannst, ab fünf weiteren Kollegen mit Schwerbehindertenausweis, eine Schwerbehindertenvertretung gründen.

    Gruß Karin



    Hallo Karin danke für Deine Hilfe. Weißt Du denn auch wo man günstiger rein kommt zum Beispiel Kino,Museum und so weiter.
    Gruß Sterntaler444
  • Herbi 53 schrieb:
    Hallo Sterntaler 444,
    schön das du da bist.
    Wofür hast du denn die 50% bekommen wär meine erste Frage vieleicht hast du ja auch Anspruch auf mehr?
    Gruß
    Herbi

    Hallo Herbi,
    ichz hoffe es kommt bei Dir an. 30 % habe ich wegen eines Unfalls und 20 % wegen seelischen Problemen.
    Gruss Sterntaler444
  • Hallo Sterntaler,

    günsteren Eintritt wirst Du damit ganz selten bekommen. Meistens nur bei Veranstaltungen zum Thema Behinderung. Auf der RehaCare zum Beispiel. Auch ein Schwerbehinderter mit 100%, G oder aG und muß fast überall den vollen Eintrittspreis bezahlen. Es wird eigentlich erst dann günstiger, wenn Du ein B im Ausweis hast. Deine Begleitperson ist frei oder zahlt weniger als Du selber. Aber eben auch nicht überall. Das einzige was Dir im Alltag wirklich was bringt ist ein grün-roter Schwerbehindertenausweis. Damit kannst Du, wenn Du Dir eine Wertmarke kaufst, deutschlandweit mit Bus und Straßenbahn zum Nulltarif durch die Gegend fahren.

    Gruß Karin
  • KarinM schrieb:
    Hallo Sterntaler,

    günsteren Eintritt wirst Du damit ganz selten bekommen. Meistens nur bei Veranstaltungen zum Thema Behinderung. Auf der RehaCare zum Beispiel. Auch ein Schwerbehinderter mit 100%, G oder aG und muß fast überall den vollen Eintrittspreis bezahlen. Es wird eigentlich erst dann günstiger, wenn Du ein B im Ausweis hast. Deine Begleitperson ist frei oder zahlt weniger als Du selber. Aber eben auch nicht überall. Das einzige was Dir im Alltag wirklich was bringt ist ein grün-roter Schwerbehindertenausweis. Damit kannst Du, wenn Du Dir eine Wertmarke kaufst, deutschlandweit mit Bus und Straßenbahn zum Nulltarif durch die Gegend fahren.

    Gruß Karin

    Hallo Karin, danbke noch mal für die schnelle Hilfe.
    Gruss Andrea
  • Hallo Karin!

    Hätte da eine Frage? Wo bekommt man diese Wertmarke und was kostet diese? Das mit dem Deutschland weit fahren,kann das den sein?Hab mal gehört,das man nur einen gewissen Radius befahren kann.
    Aber das mit der Wertmarke währe schon eine Erleichterung.

    Danke für den Tip!
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Hallo zusammen,
    alle Infos zum Schwerbehindertenausweis und daraus resultierenden Ansprüchen sowie Infos zur Freifahrt, der Wertmarke etc. erhaltet ihr hier:

    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenaus_info.html
    http://www.myhandicap.de/barrierefrei-oeffentl-verkehr.html

    Infos zu steuerlichen Vrteilen gibt es hier:
    http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html


    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Iris!

    Bedanke mich ganz herzlich für den super Tip,der den von Karin noch perfektioniert hat.
    Ist toll,wie ein Rad ins andere greift und äußerst hilfreich.

    DANKE DANKE DANKE

    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Es gibt Ermäßigungen in manchen Bädern, Kinos oder auch der Kurtaxe. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.


  • Sendrine schrieb:
    Hallo Karin!

    Hätte da eine Frage? Wo bekommt man diese Wertmarke und was kostet diese? Das mit dem Deutschland weit fahren,kann das den sein?Hab mal gehört,das man nur einen gewissen Radius befahren kann.
    Aber das mit der Wertmarke währe schon eine Erleichterung.

    Danke für den Tip!
    Gruß
    SENDRINE 😀


    Hallo Sendrine,

    Sorry habe Deine Frage erst jetzt entdeckt. Die Wertmarke bekommst Du beim Versorgungsamt. sie kostet 60€ für ein ganzes Jahr oder 30€ für ein halbes Jahr. Du bekommst diese Marke, wenn Du einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis hast, der rot-grün ist. Andere Ausweise sind einfarbig grün. Das mit dem 50km Radius um den Wohnort gilt nur für die Deutsche Bahn. Für Züge die nicht im Verkehrsverbund fahren. Der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) der im Verkehrsverbund ist, kann unbegrenzt benutzt werden. Das bedeutet, daß Du in Hamburg, München und Frankfurt, etc. in Bus und Bahn einsteigen kannst, ohne zu bezahlen, wenn Du im Besitz dieser Wertmarke bist. Seit die Verkehrsverbünde kaum noch Lücken aufweisen, sie dadurch direkt aneinander stoßen, kann man fast überall größere Strecken zurück legen, ohne bezahlen zu müssen. Ich fahre oft nach Köln oder Bonn. Düsseldorf ist im VRR und Köln und Bonn im VRS. Da beide Verkehrsverbünde natlos in einander über gehen, kann ich problemlos beide Verbünde überall nutzen. Aber auch Reisen ins Sauerland oder auch weiter bis nach Badenwürtenberg oder Bayern sind für mich kostenlos, solange ich mit Regionalzügen im Verkehrsverbund bin. Es macht richtig Spaß deutschlandweit Bus, Bahn und Zug zu benutzen, wenn man weiß, daß es einen nur 60€ im Jahr kostet.

    Gruß Karin
  • Hallo,

    ich möchte auch noch einmal etwas zu dieser Wertmarke sagen. Ich weiß, dass man wenn man ein Auto hat diese zwar beantragen kann, aber eben nicht muß. Man kann dafür auch die 1/2 Autosteuern beantragen. Ich zum Beispiel habe die 1/2 Autosteuern beantragt, weil ich eben noch Auto fahre und ich muß sagen, dass ich da vom Betrag her mehr spare.

  • Hallo Princess,

    das was Du schreibst ist zwar richtig, aber noch ergänzbar. Je nah dem wie schwer Deine Behinderung ist, funktioniert es so wie bei Dir. Hast Du aber mehr als ein G im Schwerbehindertenaus, dann fährst Du Dein Auto absolut steuerfrei und darfst gleichzeit für 60€ eine Wertmarke kaufen. Bei manchen Behinderungen ist die Wertmarke sogar kostenfrei.

    Wie machst Du das mit Deinem Auto, daß Du für die Anschaffung, die Versicherung, den Sprit und die Reparaturen weniger als 60€ im Jahr ausgibst?

    Gruß Karin

  • Im öffentlichen Personenverkehr (auch im Nordseeinselverkehr und im Autoreisezug) – ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen – wird die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert, wenn der Schwerbehindertenausweis das Ausweismerkzeichen B enthält. Die Begleitperson fährt unentgeltlich und ohne Zuschlag in der gleichen Wagenklasse wie der schwerbehinderte Mensch. Auf den Strecken der Deutschen Bahn AG wird neben dem Begleiter eines blinden Menschen auch ein Führhund unentgeltlich befördert, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B oder BI enthält.

    Das Merkzeichen B schließt nicht aus, dass der behinderte Mensch öffentliche Verkehrsmittel auch ohne Begleitung benutzt. Behinderte Menschen mit Merkzeichen B werden als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson (gegenseitige Begleitung) im öffentlichen Personenverkehr nicht zugelassen.

    Die Begleitperson eines behinderten Menschen, der auf die Notwendigkeit ständiger Begleitung angewiesen ist, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie den behinderten Menschen bei der Ausübung seines Berufes (auch bei Dienstreise, Veranstaltungen einer Betriebssportgruppe usw.) begleitet.

    Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich mitgenommen, wenn sie in den Personenwagen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht werden können. In allen ICE/IC/EC-Zügen besteht die Möglichkeit, im Service- bzw. Großraumwagen grundsätzlich in der 2. Klasse unentgeltlich Plätze für Menschen zu reservieren, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind.

    Von alleinstehenden schwerbehinderten Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B („die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen”) steht, wird beim Nachlösen im Zug der „Nachlösezuschlag” nicht erhoben, wenn die Fahrausweise vor Reiseantritt nur aus Fahrausweisautomaten gelöst werden können.

    Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 oder mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente können mit der „Bahn-Card 50” zum halben Normalpreis fahren.

    Parken: Schwerbehinderte Menschen, die einen vom Straßenverkehrsamt ausgestellten blauen Parkausweis oder Europäischen Parkausweis haben, dürfen auf Kunden-Parkplätzen der Deutschen Bahn AG (außer an Park&Rail-Parkplätzen) ihr Fahrzeug kostenlos abstellen. Anstelle der Parkkarte müssen sie den Parkausweis gut sichtbar ins Fahrzeug legen.

    Flugreisen: Schwerkriegsbeschädigte Menschen, schwerwehrdienstbeschädigte Menschen und rassisch oder politisch verfolgte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen im innerdeutschen Flugverkehr mit der Deutschen Lufthansa und den Regionalverkehrsgesellschaften eine Ermäßigung des Flugpreises. Die Lufthansa und die Regionalverkehrsgesellschaften befördern die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen mit Ausweismerkzeichen B auf innerdeutschen Flügen unentgeltlich.

    "Freifahrt" und/oder Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen

    1) Mit Bus, U- und S-Bahnen und Straßenbahnen sowie im rkehrsverbund mit Eisenbahnen (2. Klasse) ohne km-Begrenzung
    im gesamten Bundesgebiet.

    2) Mit der Deutschen Bahn im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auf im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken (in der 2. Klasse in Nahverkehrs-Regional-Bahnen (RB), Regionalexpress (RE) und S-Bahnen.

    • Erforderliche Nachweise: Zu 1) und 2) Grün-/orangefarbener Schwerbehindertenausweis, außerdem Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis.

    • Wertmarke: Das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde gibt das Streckenverzeichnis und die Wertmarke auf Antrag aus. Werden sie spätestens 3 volle Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgegeben, so wird der bezahlte Betrag anteilig erstattet. Kostenlos wird eine Wertmarke für ein Jahr herausgegeben, wenn schwerbehinderte Menschen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten.

    Wer bekommt was?

    * Merkzeichen "G" (gehbehindert) und/oder "Gl" (gehörlos):
    Wertmarke 60 Euro für 1 Jahr bzw. Wertmarke 30 Euro für 1/2 Jahr oder Kfz-Steuerermäßigung: 50%

    * Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert):
    Wertmarke 60 Euro für 1 Jahr bzw. Wertmarke 30 Euro für 1/2 Jahr und Kfz-Steuerermäßigung: 100%

    * Merkzeichen "H" (hilflos) und/oder "Bl" (blind):
    kostenlose Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung: 100%

    * Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (MdE mind. 70% oder 50% und 60% mit G), die schon am 01.10.1979 freifahrtberechtigt waren oder gewesen wären, wenn sie nicht in der DDR gewohnt hätten:
    kostenlose Wertmarke und Freifahrt für eine Begleitperson (siehe unten) sowie Kfz-Steuerermäßigung: 100%

    * Merkzeichen "B" (ständige Begleitung):
    Die Begleitperson kann ohne Kilometerbegrenzung frei fahren, auch wenn der schwerbehinderte Mensch selbst bezahlen muss.




    Vielleicht konnte ich helfen !

    LG Kerstin
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