steht mir als 100 % SCHWB: BEI HARTZ4 etwas mehr wohnraum zu..

beziehe mit meiner fam 2 erw. 2 kinder hartz4 ,habe jetzt als rollstuhlfahrer endlich eine behindertengerechte wohnng gefunden aber größer als uns zustehtsteht mir vielleicht als rollstf. 10 qmmehr wohraum zu was auch die arge dann übernehmen muss wär für hilfe sehr dankbar.

Antworten

  • Ja, es steht einem mehr Wohnraum zu.

    Ich lebe allein und habe eine rollstuhlgerechte Wohnung die hat 63 qm.

    Wenn sie aber über den Höchstsatz liegt den die Stadt oder wer auch immer bezahlt, muss man den Rest allein aufbringen.

    Ich bekomme Grundsicherung und muss 12 Euro selbst zahlen.

    LG Kerstin
  • Hallo,

    als Rollifahrer stehen Dir 60 m² oder 2 Zimmer zu. Wenn Du mit Deinem Ausweis einen Wohnberechtigungsschein beantragst, bekommst Du vom Wohnungsamt eine Bescheinung mit der Dir eine zwei-Zimmer-Wohnung zugestanden wird. So weit ich weiß, dürfen Menschen ohne Rollstuhl nur 45 m² oder 1 Zimmer bewohnen. Auch wenn man berechtigt ist, eine großere Wohnung zu bewohnen, ist die Miethöhe nicht unwichtig. Das Wohnungsamt unterstützt Dich gerne bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung und viele Vermieter bevorzugen Menschen die dringend behindertengerechten Wohnraum benötigen.

    Gruß Karin
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