Gebärdensprachdolmetscher im Museum
MyHandicap User
✭✭✭
Servus mal wieder!
Gehörlose Menschen haben die Merkzeichen B und H nicht in ihrem Schwerbehindertenausweis, sondern "nur" das GL. Es wäre für sie also keine Begleitperson erforderlich.
Aber was ist, wenn ein Gehörloser ins Museum o.ä. will und einen Dolmetscher mitnimmt? Muss dieser auch Eintritt zahlen oder gilt das als Begleitperson? Hat da jemand schon Erfahrung?
michel
Gehörlose Menschen haben die Merkzeichen B und H nicht in ihrem Schwerbehindertenausweis, sondern "nur" das GL. Es wäre für sie also keine Begleitperson erforderlich.
Aber was ist, wenn ein Gehörloser ins Museum o.ä. will und einen Dolmetscher mitnimmt? Muss dieser auch Eintritt zahlen oder gilt das als Begleitperson? Hat da jemand schon Erfahrung?
michel
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Antworten
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Lieber michel,
hier kann ich nur von meinen eigenen Erfahrungen sowie den aus meinem Umfeld berichten. Grundsätzlich haben Gebärdensprachdolmetscher freien Eintritt bekommen, da sie ja zum Arbeiten da sind. Aber es hat auch Grenzfälle gegeben: Bei einer Zeltdachtour auf dem Münchner Olympiastadion hatte unsere Gruppe einen Dolmetscher mitgebracht wegen der Instruktionen. Da sie die Tour auch mitmachte, mussten wir die Kosten für sie unter uns aufteilen. Hier habe ich schon Verständnis dafür, wobei eine Ermäßigung vom Veranstalter jedoch angemessen wäre.
Bei der RehaCare zum Beispiel, auf die ich nächste Woche mit meiner Arbeitsassistenz (hat bei mir dieselbe Funktion wie ein Dolmetscher) gehen werde, da hat sie freien Eintritt. Da ich weder das B noch das H habe, habe ich halt eine Mail an die Messeleitung geschrieben und sie war einsichtig. So läuft es meistens.
Ob es einen gesetzlichen Anspruch dazu gibt, glaube ich allerdings nicht.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Hi,
was Tom geschrieben hat, trifft zu. Die Museen sind bei einer Gruppe von Gehörlosen eher bereit, den Dolmetscher freien Eintritt zu gewähren. Doch verpflichtet dazu sind sie nicht. Will ein einzelner Gehörloser ins Museum, so wird er an der Kasse oder bei der Leitung immer wieder Überredungskünste aufbieten müssen, um freien Eintritt für einen Dolmetscher zu erwirken, es ist nichts anderes als betteln.
Ich kenne kein Gesetz, das die Museen zum freien Eintritt des Dolmetschers verpflichten würde. Vielleicht wissen ja die Rechtsanwälte hier mehr. Vielleicht geben die Gleichstellungsgesetze für Museen unter einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft ja was her. Ich habe da meine Zweifel.
Gruß
Thomas Worseck
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