Hallo, habe eine behinderte Tochter 10 Jahre alt. bin alleinerziehend. Gibt es eine Möglichkeit , fi

Habe eine 10 jährige Tochter mit Behinderung. Mittlereweile hab ich einen Schwerbehindertenausweis 60 % Kennzeichen H für sie beantragt und auch bekommen. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Gibt es eine Möglichkeit, finanzielle Hilfe vom Staat zu bekommen? Außer Ergotherapie bekommt meine Tochter von der Krankenkasse nichts bezahlt. Das therapeutische Reiten, das meiner Tochter eine zeitlang gemacht hat, wird nicht übernommen und da ich aufgrund der Behinderung meiner Tochter auch nur eingeschränkt arbeiten kann, hab ich nicht das Geld für das Reiten. Meine Tochter geht in die Förderklasse der freien Waldorfschule. Die Schule kostet mtl. 210,00 Euro. Vielen Dank im voraus.

Antworten

  • Hallo Nordlicht,
    ich habe deine Frage an unsere Anwälte weitergeleitet. Vorab aber schon mal einen Infolink: Der Bundesverband für körper- und mehrfach behinderter Menschen hat eine Broschüre unter dem Namen „Mein Kind ist behindert“ herausgegeben, welche unter http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf abrufbar ist.


    Viele Grüße,
    Iris, Redaktion MyHandicap
  • Hallo Iris, ganz lieben Dank schon mal für deine schnelle Vorabinfo. Habe mir die Broschüre schon angesehen.
  • 1. Zum Kindergeld kann noch die Kinderzulage beantragt werden. Auch wenn die Voraussetzungen dafür seit dem 01.10.2008 erheblich erleichtert wurden, ist damit immer noch viel Bürokratie verbunden. Denn die Kinderzulage - maximal 140 Euro pro Kind / Monat - muss alle 6 Monate beantragt werden. Dafür ist die Kindergeldkasse zuständig. Hier ist möglicherweise die Behinderung des Kindes für die Höhe der Zahlung entscheidend, deshalb den Bescheid vom Versorgungsamt und evtl. auch eine ärztliche Bescheinigung dazulegen.

    2. Eine weitere Möglichkeit ist das Wohngeld. Dabei werden Kinder mit Behinderung entsprechend berücksichtigt.

    3. Falls Du Hartz 4 beziehst, unbedingt die Behinderung Deines Kindes angeben. So kann sich der Regelsatz eventuell erhöhen.

    4. Zwar keine direkte finanzielle Zuwendung, aber Deine Tochter kann - mit dem Versorgungsamtsbescheid - die öffentlichen Verkehrsmittel im 50km-Umkreis kostenlos nutzen.

    5. Für Begleiter behinderter Menschen gibt es oft freien Eintritt in Museen oder ähnliches. Dazu braucht man das "H" im Ausweis.

    6. Der Freibetrag für Dein Kind: Wenn dieser auf Deiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist, hast du mehr auf der Hand.

    Sicherlich gibt es weitere Möglichkeiten. Am besten, du informierst dich an möglichen Stellen über eventuelle Möglichkeiten.
  • Sehr geehrtes Mitglied,

    es gibt sehr viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung vom Staat für ein behindertes Kind zu erhalten. Die Unterstützung reicht von der unentgeltlichen Beförderung über die Eingliederungshilfe bis hin zu Steuererleichterungen.
    Problematisch ist dabei natürlich, dass es unterschiedliche Leistungsträger gibt, so dass häufig nicht klar ist, wo man welche Hilfe beantragt (z.B. Pflegekasse, Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfeträger etc.)
    Ihnen scheint es jedoch mehr auf direkte, finanzielle Unterstützung anzukommen.
    Hier gibt es zunächst die Möglichkeit Pflegegeld zu beantragen. Zuständig ist die Sozialversicherung. Die Pflegegeldhöhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung und der Hilfsbedürftigkeit.
    Ebenfalls besteht ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. Zuständig hierfür ist das Finanzamt.
    Dieses ist auch zuständig für die sog. Schulfahrtbeihilfe. Diese Hilfe ist abhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnort sowie der Anzahl der Schultage.
    Wenn für Ihr Kind eine Therapie verordnet wurde, so ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten durch die Krankenversicherung und durch die Landesregierung möglich.
    Des Weiteren gibt es einen Kostenersatz für Hilfsmittel, sofern Ihr Kind solche benötigt. Auch hierfür sollte sich an die Krankenkasse gewandt werden.

    Dies sind einige der finanziellen Unterstützungen durch den Staat.
    Um aber alle Möglichkeiten auszuschöpfen und eine individuelle Beratung zu erhalten, empfiehlt es sich, bei Beratungsstellen weitere Informationen einzuholen.
    Sicherlich gibt es in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis einen (oder mehrere) Beauftragte(n) für Fragen wie Ihre, an den/die Sie sich wenden können.
    Es gibt zahlreiche Hilfen für behinderte Kinder. Der Bundesverband für körper- und mehrfach behinderter Menschen hat eine Broschüre unter dem Namen „Mein Kind ist behindert“ herausgegeben, welche unter http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf abrufbar ist.
    Aus dieser ergeben sich viele Hilfsmöglichkeiten für behinderte Kinder.

    Florian Teßmer, Rechtsanwalt
    Rechtsanwälte Janssen & Maluga
  • Sehr geehrter Herr Teßmer,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wie Sie auch schon erwähnt haben, ist es sehr schwierig sich im "Behördenwirrwarr" zurecht zu finden. Bisher habe ich für meine Tochter nur den Behindertenausweis beantragt und auch sofort bekommen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Ergotherapie. Ansonsten hab ich alle weiteren Kosten (Nachhilfe, Hippotherapie) selbst bezahlt. Seit meiner Scheidung stehe ich jedoch finanziell sehr viel schlechter da. Ich würde meiner Tochter gern auch weiterhin die Hippotherapie ermöglichen, weil es ihr gut tut und auch hilft. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten aber nicht. Ich werde auf alle Fälle in den nächsten Tagen einen Antrag auf Pflegegeld, Kinderzuschlag, Wohngeld stellen und mich dann weiter durch das Behördenwirrwarr kämpfen......

    Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe. Sie haben mir sehr geholfen
    Nordlicht
  • Eine gute Möglichkeit, eventuell für Sie interessante Stellen herauszufinden, ist folgender Link:

    http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?Db=5&State=200
  • Vielen Dank. Wirklich toll dieses Forum, ich habe zum ersten mal den Eindruck, hier sind wirklich Leute, die helfen wollen. Bei den Behörden bei denen ich bisher war, bekam ich nur auf direkter Nachfrage eine Antwort, von selbst kommt da gar nichts, sehr schade!
  • Hallo,
    ich habe selbst eine 8 jährige behinderte Tochter und kann sicher einige Tipps geben. Habt ihr denn schon eine Pflegestufe? Da bekommt man auf jeden Fall schon mal Pflegegeld! Beim Amt kann man einen Zuschuss beantragen, einmal auf die Behinderung und zum Anderen auf die Alleinerziehung.
    Gruß Doreen
  • Hallo,
    leider steckt der MDK alles in seine eigene Tasche was abgelehnt wird.
    Gruß
    Herbi

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