Was zählt als Behinderung?

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  • Von Behinderung spricht man, wenn dauerhafte Einschränkungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art bestehen. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung des Einzelfalles beurteilt werden. Eine Kurzbeschreibung des Begriffes Behinderung ist an dieser Stelle nicht möglich.

    Die gesetzliche Begriffsbestimmung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch lautet: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des Paragraph 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

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