Welche Rechte haben behinderte Menschen gegenüber Behörden?
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In Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Demnach müssen Behörden ihre Internetangebote barrierefrei gestalten. Formulare und Bescheide müssen auch so ausgegeben werden, dass Menschen mit Behinderungen sie wahrnehmen und verstehen können.
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