Wie lautet die juristische Definition von

Antworten

  • Laut Sozialgesetzbuch IX sind Behinderte „Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“
Diese Diskussion wurde geschlossen.