Welche Vorraussetzungen braucht man um Umzugshilfe zu erhalten?

Antworten

  • Umzugshilfe kann die Person erhalten, die nicht in der Lage ist, diesen allein zu bewältigen.

    So war es bei mir. Ich bin 100%behindert, mit aG,G,H und B .

    LG Kerstin
  • Hallo JAZZ70,

    Umzughilfe bekommt jeder der einen Grund hat die Wohnung zu wechseln. Zum Beispiel wenn man in eine barrierefreie Wohnung umzieht oder nach langer Arbeitslosgkeit einen Job in einer anderen Stadt findet. Wer bedürftig ist, also maximal 15% über dem Hatz IV-Satz liegt, bekommt den Umzug bezahlt. Bei Behinderung oder Erkrankung kann neben dem Wohnungsamt auch die Krankenkasse als Kostenträger eintreten. Darum muß man sich aber nicht selber kümmern. Es reicht ein Antrag beim Wohnungsamt. Das bezahlt das Umzugsunternehmen mit dem kompletten Aufwand für's Möbel Ab- und aufbauen. Wer das Kartonpacken nicht alleine kann kriegt auch das übernommen.

    Gruß Karin
  • Herzlichen Dank für die Infos!

    Umzug inzwischen vollbracht - endl. wieder mein eigenes Reich...
    LG Sissy