Darf der Arbeitgeber jemanden im Krankenstand kündigen?

Mein Mann ist Krebskrank und war über viermonate krankgeschrieben. Jetzt hat er die kündigung erhalten. Ist das erlaubt?

Antworten

  • Hallo Klospülung!
    Hat der Name-Klospülung etwas zu bedeuten oder kann ich davon ausgehen,das Du Dich so fühlst.
    Ich wünsche Euch,das Ihr die nächste Zeit hier begleitet und nicht alleine alles durchstehen müßt.
    Ich kann Dir leider nicht helfen,da ich selbst keine guten Erlebnisse beim Beginn meiner Erkrankung gehabt habe und die Nachwirkungen enorm sind.
    Für Dich und Deinen Mann sehe ich bessere Chancen,da es hier Menschen gibt,die über ein enormes Wissen verfügen und Euch bestimmt gute Ratschläge geben können,die Euch weiterbringen.Ihr geht durch eine harte Zeit und oft ist es so,das noch andere schwere Dinge sich dazu einfinden.
    Ich möchte Euch beide hier in den Arm nehmen und drücken.
    Den Kummer der Euch begleitet,kann ich Euch nicht nehmen.
    Aber in nicht alleine tragen zu müßen,das kann ich.
    ALLES ALLES LIEBE-GRUß SENDRINE
  • Eine Kündigung während der Krankschreibung kann rechtlich zulässig sein. Es kommt immer sehr auf den Einzelfall an. Es müssen hier sehr viele Faktoren geprüft und berücksichtigt werden, so dass hier keine abschliessende Antwort gegeben werden kann. Nur um einen Aspekt zu nennen: fällt das Arbeitsverhältnis Ihres Mannes unter dem Kündigungsschutzgesetz?

    Ich kann hier eigentlich nur einen Rat geben: Ihr Mann soll schnell zu einem Rechtsanwalt (zu empfehlen: Fachanwalt für Arbeitsrecht) oder falls Gewerkschaftsmitglied zur Gewerkschaft gehen! Es müssen hier auch Fristen beachtet werden, die sind hier sehr kurz gehalten (für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens).

    Viel Kraft und gute Nerven wünscht Euch
    Thomas Worseck


  • Hallo Kloschüsselspülung,

    Rechtsanwalt Marc Teßmer von der Anwaltskanzlei Janssen und Maluga hat mir gestern in der Eile noch kurz folgende Infos zu deiner Frage geschrieben:

    "- Grundsätzlich ist eine Kündigung auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich.

    - Entscheidend ist auch hier, ob ein sogenannter Kündigungsgrund vorliegt.

    - Wichtig: Der betroffene Arbeitnehmer hat nur 3 Wochen Zeit, eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung.

    Es ist dem Ehemann des Forumsmitgliedes dringend zu empfehlen vor ort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen"

    Ich hoffe, das hilft dir schon mal weiter.

    VG, Iris Redaktion MyHandicap


  • Hllo,
    ich danke für die Antworten. Das hilft uns ein bisschen, auch wenn es nicht das ist, was wir gehofft haben. wir werden jetzt einen Anwalt aufsuchen. Mein Mannn ist seit 20 Jahren in der Firma. Wir hoffen, dass er wenigstens noch eine Abfindung kriegt. Kündigungsgrund war: betriebsbedingt.
    Allerdings geht es der Firma gut. Die haben auch neue Leute eingestellt.

    Elke
Diese Diskussion wurde geschlossen.