Meine Tochter ist 20-jährig. Sie möchte nach Thailand auswandern. Kann ich das verhindern?

Meine Tochter ist 20-jährig und psychisch behindert. Sie arbeitet als Küchengehilfin und hat dort einen Thailänder kennengelernt, mit dem sie nach Thailand auswandern möchte. Ich habe Angst, das ihr etwas zustossen könnte und möchte dies deshalb verhindern. Ich habe bereits verschiedentlich gesprochen, was jedoch keine Wirkung gezeigt hat. Kann ich Ihr die Reise verbieten?

Antworten

  • In einem ersten Schritt stellt sich die Frage, ob Ihre Tochter handlungsfähig ist. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mündig ist (Art. 13 ZGB). Mit 20 ist Ihre Tochter mündig. Die Urteilsfähigkeit beurteilt sich im Einzelfall und wird vermutet. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann Ihre Tochter grundsätzlich einen Flug nach Thailand buchen.

    Als mündiges Kind steht Ihre Tochter ausserdem nicht mehr unter elterlicher Sorge, womit auch die elterliche Obhut entfällt und Ihre Tochter selbst Wohnsitz begründen kann.

    Ihre Tochter kann folglich alleine Verträge abschliessen (Reisevertrag für den Flug nach Thailand) und selbst über ihren Wohnsitz bestimmen.

    Zu prüfen bleiben in einem zweiten Schritt allenfalls noch vormundschaftliche Massnahmen; möglich wären allenfalls eine Vormundschaft, eine Beistandschaft oder eine Beiratschaft sowie ein sogenannter fürsorgerischer Freiheitsentzug.
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