Kann ich mich gegen eine Bevormundung, eine Beiratschaft oder eine Beistandschaft wehren?

Man hat mir gedroht, mich unter Vormundschaft/Beiratschaft/Beistandschaft zu stellen. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Antworten

  • Zur Anordnung einer vormundschaftlichen Massnahme wird die zuständige Behörde von Amtes wegen, auf Gesuch oder auf private Anzeige hin tätig. Sie kann eine Entmündigung/Bevormundung, die Beistandschaft oder die Beiratschaft anordnen. Die betreffende Behörde klärt den Sachverhalt selbst ab und prüft sodann, ob eine vormundschaftliche Massnahme angezeigt ist und gegebenfalls welche Massnahme anzuordnen ist.

    Als betroffene Person müssen Sie mündlich und persönlich angehört werden; Ihnen steht Anspruch auf rechtliches Gehör zu. Anordnungen welche in Verletzung des Gesetzes, so auch des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergehen, können mit Beschwerde angefochten werden.
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