Was sind die Voraussetzungen für eine Beiratschaft?

Man hat mir gedroht, mir einen Beirat zur Seite zu stellen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig?

Antworten

  • Die Verbeiratung einer Person wir in der Regel angeordnet, wenn kein genügender Grund für eine Entmündigung besteht, die betroffene Person zu ihrem Schutz dennoch zumindest teilweise in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt werden muss.

    Voraussetzung für die Anordnung einer Beiratschaft ist einerseits, dass sich ein gesetzlich genannter Grund vorliegt, der Voraussetzung für eine Bevormundung/Entmündigug ist, sich der Totalentzug der Handlungsfähigkeit jedoch nicht rechtfertigt. Andererseits muss sich die Beschränkung der Handlungsfähigkeit zum Schutz der Person aufgrund eines gewissen Schwächezustands aufdrängen.

    Anzumerken ist, dass sich diese Ausführungen auf den Gesetzesstand am 1. Juni 2009 beziehen und sich zur Zeit eine Revision des Vormundschaftsrechts im Gange befindet.
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