Was sind die Voraussetzungen einer Vormundschaft?

Man hat mir gedroht, mich bevormunden zu lassen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig?

Antworten

  • Mit der Bevormundung wird Ihnen ein Vormund bestellt, der als Ihr gesetzlicher Vertreter handelt. Sie können sich ohne die Zustimmung Ihres Vertreters fortan nur noch sehr beschränkt in der Rechtsordnung betätigen.

    Voraussetzung für eine solche Bevormundung ist, dass neben einem objektiven Schwächezustand auch eine konkrete Schutzbedürftigkeit vorliegt. Das Gesetz zählt die objektiven Schwächezustände auf und nennt als solche „Geisteskrankheit oder Geistesschwäche“. Die Unterscheidung der Begriffe ist in der Praxis irrelevant; entscheidend für das Vorliegen der Voraussetzungen ist, dass die geistigen Fähigkeiten einer Person vom Normalfall derart abweichen, dass der Betroffene unfähig ist, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, dass er des dauernden Beistandes oder der dauernden Fürsorge bedarf oder die Sicherheit anderer gefährdet.

    Anzumerken ist, dass sich diese Ausführungen auf den Gesetzesstand am 1. Juni 2009 beziehen und sich zur Zeit eine Revision des Vormundschaftsrechts im Gange befindet.
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