Meine Einkommensverhältnisse sind bescheiden, muss ich dennoch Wehrpflichtersatz leisten?

Ich kann keinen Militärdienst leisten, seitens Behörden wurde mein Invaliditätsgrad jedoch nicht als sehr hoch eingeschätzt. Meine Einkommensverhältnisse sind bescheiden. Muss ich nun dennoch Wehrpflichtersatz leisten?

Antworten

  • Nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a WPEG ist von der Ersatzpflicht befreit, wer „wegen erheblicher körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung ein taxpflichtiges Einkommen erzielt, das nach nochmaligem Abzug von Versicherungsleistungen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c sowie von behinderungsbedingten Lebenshaltungskosten sein betreibungsrechtliches Existenzminimum um nicht mehr als 100 Prozent übersteigt“.

    Es ist mit anderen Worten eine erhebliche Behinderung vorausgesetzt. Der Bundesrat hat in Art. 1 Abs. 1 WPEV festgelegt, dass eine Behinderung nur dann erheblich sei, wenn sie zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% führe. Diese wurde vom Bundesgericht als gesetzeswidrig erklärt, weshalb die Bestimmung ersatzlos gestrichen wurde. Was als erhebliche Behinderung gilt, muss Fallweise beurteilt werden, liegt der Rechtsprechung des Bundesgerichts zufolge bei einer Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität vor. In Grenzfällen erfolgt eine individuelle Begutachtung der „Erheblichkeit“ der Behinderung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung.

    Liegt eine erhebliche Behinderung vor, muss des Weiteren geprüft werden, ob das massgebende Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum um nicht mehr als 100% übersteigt. Das Existenzminimum resultiert aus dem Reineinkommen nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, von dem bestimmte Abzüge gemacht werden.
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