Wie muss ich etwas unternehmen, um mich von der Ersatzleistungspflicht zu befreien?

Ich bin gehörlos und habe eine Rechnung erhalten, Wehrpflichtersatz zu leisten. Was kann ich unternehmen.

Antworten

  • Sie sind nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a ter WPEG grundsätzlich von der Pflicht zur Leistung der Militärersatzabgabe befreit. Sie müssen jedoch einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen kantonalen Behörde stellen.

    Sie können folglich gegen die Rechnung bei der kantonalen Behörde Beschwerde einreichen und diese mit einem Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Ersatzabgabe verbinden.
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