Ich bin gehörlos. Bin muss ich Wehrpflichtersatz leisten?

Ich habe beidseitig einen starken Hörverlust und bin gehörlos. Muss ich dennoch Wehrpflichtersatz leisten?

Antworten

  • Gehörlose sind aufgrund der Bestimmung in Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a ter WPEG nicht zur Leistung von Wehrpflichtersatz verpflichtet; dies obschon sie grundsätzlich nicht zum Bezug einer Hilflosenentschädigung berechtigt sind.
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