Wie sieht die Regelung für Rentenbezüger im Besonderen aus?

Bin ich als Bezüger einer Unfallversicherungs- oder IV-Rente zur Leistung von Wehrpflichtersatz verpflichtet?

Antworten

  • Von der Ersatzpflicht befreit sind sämtliche Bezüger einer IV-Rente. Die Befreiung erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine ganze, halbe oder Viertelsrente handelt (Art. 2 Abs. 2 WPEV).

    Grundsätzlich gilt für Bezüger einer Unfallsversicherungsrente die gleiche Regelung (Art. 2 Abs. 2 WPEV). Damit sollte – obwohl unterschiedliche Invaliditätsgrade zur Ausrichtung der jeweiligen Rente vorausgesetzt sind – eine Gleichbehandlung von IV- und UV-Versicherten erzielt werden. Die diesbezügliche Rechtssprechung ist im Auge zu behalten.
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