Wer muss Wehrpflichtersatz bezahlen und in welchen Gesetzen ist diese Pflicht geregelt?

Muss ich, wenn ich keinen Militärdienst leiste, anstelle eine Ersatzabgabe bezahlen?

Antworten

  • Grundsätzlich ist jeder Mann, der keinen Militär- oder Zivildienst leistet, zu einer finanziellen Ersatzleistung verpflichtet (Art. 26 Abs. 1 MG).

    Die Ersatzpflicht wird im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe, dem sogenannten WPEG, geregelt.
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