Bin ich bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Militärdienstpflichtig und wer entscheidet über die Tauglic

Ich bin aufgrund eines Unfalls dauerhaft arbeitsunfähig. Muss ich weiterhin Militärdienst leisten? Wer entscheidet über meine Diensttauglichkeit?

Antworten

  • Grundsätzlich ist jeder männliche Schweizer Bürger zur Leistung von Militärdienst verpflichtet (Art. 2 MG). Wer zur Erfüllung der Militärdienstpflicht tauglich ist, entscheidet die medizinische Untersuchungskommission (UC). Dienstuntauglich ist insbesondere, wer den Anforderungen des Militärdienstes geistig und körperlich nicht genügt. Je nach Schwere der Behinderung und Entscheidung der Untersuchungskommission sind Sie noch militärdienstpflichtig oder davon befreit.
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