Kann ich mich gegen eine Pfändung wehren?
Kann ich mich wehren, wenn meine IV-Rente gepfändet wird und wenn ja, wie?
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Antworten
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Ja, Sie können sich wehren. IV-Renten sind aufgrund von Art. 92 Ziff. 9a SchKG nicht pfändbar. Sind Sie mit der Pfändung nicht einverstanden, kann Sie folglich bei der Aufsichtsbehörde innert zehn Tagen ab Empfang der Pfändungsurkunde eine Beschwerde einreichen.
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