Darf eine Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Ich bin aufgrund eines schweren Unfalls arbeitsunfähig geworden. Das Arbeitsverhältnis zu meinem Arbeitgeber musste aufgrund dessen aufgelöst werden. Darf er die Gründe, welche zu meiner Erwerbsunfähigkeit und zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt haben in meinem Arbeitszeugnis erwähnen?

Antworten

  • Der Arbeitgeber muss sich beim Erstellen des Arbeitszeugnisses vom Grundsatz der Wahrheit des Zeugnisses leiten lassen. Tut er dies nicht und wird ein anderer, künftiger Arbeitgeber durch das unwahre Zeugnis getäuscht, kann er sich unter Umständen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen. Gleichzeitig muss das Zeugnis jedoch wohlwollend formuliert sein und darf das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht erschweren.

    Der Arbeitgeber darf eine Krankheit im Arbeitszeugnis folglich nur erwähnen, wenn sie erheblichen Einfluss auf die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers hatte oder einen sachlichen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses darstellte.
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