Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bzw. ein Zwischen- oder Schlusszeugnis? Gilt das auch für die Arbeitsbestätigung?
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Antworten
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Grundsätzlich wird das Schlusszeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses fällig. Ein Zeugnis kann jedoch dem Gesetz zufolge jederzeit und somit auch während eines noch laufenden Arbeitsverhältnisses verlangt werden (Zwischenzeugnis).
Für die Arbeitsbestätigung gelten die gleichen Grundsätze.
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