Wie funktioniert das mit den Betreuungsgutschriften?
AHV / IV: Wie werden mir die Betreuungsgutschriften angerechnet?
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Antworten
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Die Jahre, für die eine Betreuungsgutschrift angerechnet werden kann, werden im Individuellen Konto eingetragen. Der genaue Betrag wird erst im Zeitpunkt der Rentenberechnung festgesetzt. Die Betreuungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs. Die Summe der Betreuungsgutschriften wird durch die Beitragsdauer geteilt und dann zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen dazugezählt. Pro Kalenderjahr darf höchstens eine ganze Gutschrift
angerechnet werden. Die Betreuungsgutschrift ist nur bis zum Erreichen
der Maximalrente rentenwirksam.
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