Kann ich auch gegenüber der AHV einen Anspruch auf Hilfsmittel geltend machen?

Was passiert mit meinem Anspruch auf Hilfsmittel gegenüber der IV, wenn ich ins AHV-Rentenalter komme?

Antworten

  • Versicherte, denen Hilfsmittel oder Ersatzleistungen für solche von der IV zugesprochen wurden, erhalten diese weiterhin in gleichem Umfang, wenn sie eine Altersrente beziehen. Dies gilt, solange die Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllt sind.
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