Wer hat Anspruch auf ein Hörgerät von der IV?
Unter welchen Umständen kann ich von der IV die Übernahme der Kosten für ein Hörgerät verlangen?
0
Antworten
-
Anspruch auf Hörgeräte haben hörbehinderte Personen, wenn durch das Hörgerät eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt erreicht werden kann. Die IV stellt Versicherten leihweise Hörgeräte zur Verfügung. Die Geräte werden in einfacher und zweckmässiger Ausführung
abgegeben. In der Regel beschränkt sich die Versorgung auf ein
Ohr. Eine beidseitige Versorgung kann erfolgen, wenn sie von der Expertenärztin oder vom Expertenarzt befürwortet wird.
Versicherte, die ein Hörgerät wählen, das mehr kostet als dasjenige, das die Expertenärztin bzw. der Expertenarzt verschrieben hat, müssen die Mehrkosten selbst übernehmen. Versicherte müssen schriftlich
bestätigen, dass sie ein solches Gerät gewählt haben und die Mehrkosten
selbst tragen.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche