Wer hat Anspruch auf die Kosten für die Abänderung von Motorfahrzeugen?
Was sind die Voraussetzungen dafür, dass die IV die Kosten für die Abänderung meines Autos übernimmt?
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Antworten
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Anspruch auf die Vergütung der Kosten für die Abänderung von Motorfahrzeugen haben Versicherte, die aufgrund ihrer Invalidität auf diese Änderungen angewiesen sind. Diese Leistung wird unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gewährt.
Die Kosten für die Abänderung eines Fahrzeugs werden höchstens alle 6 Jahre einmal übernommen. Wer vor Ablauf dieser Frist das Fahrzeug wechseln möchte, erhält jeweils nur einen Teil der Abänderungskosten.
Dieser Anteil berechnet sich aus der Zeitdauer, die das vorherige
Fahrzeug in Betrieb war. Kauft eine versicherte Person beispielsweise
bereits nach 4 Jahren ein neues Fahrzeug, das heisst nachdem erst 2/3 der
vorgesehenen Zeitdauer verstrichen sind, erhält sie für das neue Fahrzeug
nur noch 2/3 der Abänderungskosten.
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