Wem werden die Fahrkosten von der IV bezahlt?
Für welche Personen vergütet die IV die Fahrkosten?
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Antworten
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Wenn die IV Eingliederungsmassnahmen anordnet, entstehen dafür oftmals Fahrkosten. Die Vergütung dafür können folgende Personen in Anspruch nehmen:
• die versicherte Person selbst,
• eine notwendige Begleitperson,
• die besuchenden Angehörigen,
• das mitgeführte Invalidenfahrzeug, das notwendige Gepäck und den
Blindenführhund.
Die IV vergütet Kosten für Fahrten auf dem direktesten Weg zwischen dem
Wohnort der versicherten Person und der Unterkunft zur nächstgelegenen
geeigneten Durchführungsstelle. Wählen Versicherte eine weiter entfernte
Durchführungsstelle, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Im Ortskreis
übernimmt die IV erst Kosten ab 10 Franken im Monat.
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