Wer kommt für die Umschulung auf?

Wenn ich nach einem Unfall meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, habe ich dann Anspruch auf eine Umschulung durch die Unfallversicherung?

Antworten

  • Die Kosten von beruflichen Massnahmen (Umschulung, Stellenvermittlung, Einarbeitungszulagen) gehen zu Lasten der eidg. Invalidenversicherung (IV) und nicht zu Lasten der Unfallversicherung. Ein Leistungsanspruch wird durch die zuständige IV-Stelle geprüft.
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