Was passiert, wenn ich den Unfall zum Teil selbst herbeigeführt habe?
Welches sind die Auswirkungen auf die Leistungen, wenn eine verunfallte Person den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat (z.B. Missachten von Vorschriften im Strassenverkehr)?
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Antworten
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Bei Nichtberufsunfällen werden die Taggelder während der ersten zwei Jahre nach dem Unfall gekürzt.
Die Kürzung entspricht dem Ausmass des Selbstverschuldens.
Siehe hierzu Art. 37 Abs. 2 UVG
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