Kann man die Mutterschaftsentschädigung aufschieben?

Mein Neugeborenes muss wegen eines Geburtsfehlers noch einige Zeit im Krankenhaus verbringen. Kann ich die Mutterschaftsentschädigung auch aufschieben?

Antworten

  • Ja, das ist möglich.
    Muss ein Neugeborenes aus gesundheitlichen Gründen nach der Geburt im Spital bleiben oder muss es wieder ins Spital gebracht werden, so kann die Mutter den Entschädigungsanspruch aufschieben, bis das Neugeborene zu Hause ist.
    Der Aufschub kann nur erfolgen, sofern ein Neugeborenes mindestens 3 Wochen im Spital bleiben muss. Der Aufenthalt und die Aufenthaltsdauer ist vom Spital zu bestätigen.
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