Kann meine AHV-Rente gepfändet werden?

Kann mich meine Telephongesellschaft betreiben und dafür meine AHV-Rente pfänden lassen?

Antworten

  • Nein, gemäss Art. 20 AHV ist der Rentenanspruch gegenüber der AHV der Zwangsvollstreckung entzogen.

    Eine Verrechnung von Ansprüchen der AHV, IV oder anderer Sozialversicherungen mit der AHV-Rente ist jedoch möglich.
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