Unter welchen Umständen gilt ein Arzt als voreingenommen?

Kann ein Arzt von der Versicherung immer wieder zur Erstellung von Gutachten herbeigezogen werden? Gilt er nicht irgendwann als voreingenommen?

Antworten

  • Nein, hierzu wurde die Rechtsprechung des Bundesgericht mehrfach bestätigt:
    Der Umstand, dass ein Arzt wiederholt von einem Sozialversicherungsträger als Gutachter beigezogen wird, stellt für sich allein keinen Grund für die Annahme einer Befangenheit dar.

    BGer vom 28.8.2007 (9C_67/2007 – SVR 4-5/2008 IV Nr. 22)
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