Darf die Versicherung einen Privatdetektiv einsetzen?
Darf mich meine Unfallversicherung durch einen Privatdetektiv überwachen, falls sie an meinen Angaben zweifelt? Darf sich ein Gericht auf diese Angaben abstützen?
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Antworten
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Das Bundesgericht hat "die Zulässigkeit der Überwachung des Unfallversicherers und damit die grundsätzliche Verwertbarkeit innerhalb rechtsstaatlicher Grenzen und unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips auf diesem Wege erhobene Beweismittel bejaht."
Urteil des Bundesgerichts vom 15.6.2009 (8C_807/2008 - zur Publikation vorgesehen)
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