Welche Ansprüche haben hörgeschädigte Kinder gegenüber der IV?
Haben hörgeschädigte Kinder Anspruch auf Hilflosenentschädigung der IV?
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Antworten
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Schwer hörgeschädigte Kinder haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades, wenn sie für die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt eine erhebliche Hilfe von Drittpersonen benötigen. Dies wird bejaht, wenn regelmässige und erhebliche Dienstleistungen der Eltern oder Dritter notwendig sind, damit das betreffende Kind gesellschaftliche Kontakte pflegen kann. Darunter fallen alle Aufwendungen, welche zum Ziel haben, die Kommunikationsfähigkeit des behinderten
Kindes zu fördern. Der Anspruch beginnt in der Regel nach Ablauf eines Wartejahres seit der Einleitung der pädagogisch-therapeutischen Massnahme
und endet im Zeitpunkt, da die versicherte Person keiner aufwändigen Hilfe zur Kontaktpflege mehr bedarf, in der Regel bereits vor Abschluss der obligatorischen Schulzeit.
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