Wann liegt Hilflosigkeit bezüglich des Essens vor?

Stichwort Hilflosenentschädigung: Spricht man, wenn ich nicht ohne Hilfe Dritter essen kann, bereits von Hilflosigkeit?

Antworten

  • Hilflosigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ohne Hilfe Dritter keine normal zubereitete Nahrung zu sich nehmen kann. Diätnahrung (z.B. bei Diabetikern) begründet keine Hilflosigkeit. Hilflosigkeit liegt ferner vor, wenn die
    versicherte Person zwar selber essen, die Speisen aber nicht zerkleinern oder nur püriert essen kann oder wenn sie die Speisen nur mit den Fingern zum Munde führen kann.

    Die Hilfbedürftigkeit bei der Nahrungsaufnahme kann ein Kriterium sein, weswegen Hilflosenentschädigung beantragt werden kann.
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