Hilflosenentschädigung und Heimaufenthalt?

Ab wievielen Nächten im Heim erhalte ich nur noch die Hälfte der Hilflosenentschädigung von der IV?

Antworten

  • Dies kommt auf die Anzahl der im Heim verbrachten Nächte pro Monat an.
    Als Versicherte, die sich in einem Heim aufhalten, gelten Personen, welche 16 Nächte und mehr pro Kalendermonat im Heim verbringen. Versicherte, welche bis zu 15 Nächte pro Kalendermonat im Heim verbringen, haben hingegen Anspruch auf den vollen Ansatz der Hilflosenentschädigung
    (BGE 132 V 321).
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