Hilflosenentschädigung und Heimaufenthalt?
Ab wievielen Nächten im Heim erhalte ich nur noch die Hälfte der Hilflosenentschädigung von der IV?
0
Antworten
-
Dies kommt auf die Anzahl der im Heim verbrachten Nächte pro Monat an.
Als Versicherte, die sich in einem Heim aufhalten, gelten Personen, welche 16 Nächte und mehr pro Kalendermonat im Heim verbringen. Versicherte, welche bis zu 15 Nächte pro Kalendermonat im Heim verbringen, haben hingegen Anspruch auf den vollen Ansatz der Hilflosenentschädigung
(BGE 132 V 321).
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 976 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 32 Sinnesbehinderungen
- 99 Chronische Erkrankungen
- 122 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 105 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 9 U30 Austausch
- 83 Bildung & Studium
- 10 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.1K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 748 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 62 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 100 Willkommen & Begrüssung
- 130 Post(s) von der Redaktion
- 7 Fachperson stellt sich vor
- 2.8K Plauderecke
- 21 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 490 Forensupport & Feedback
- 312 Recherche