Ab wann spricht man von einem Heimaufenthalt?

Ich möchte in eine betreute Wohngemeinschaft ziehen. Ist das für die Sozialversicherung bereits ein Heimaufenthalt?

Antworten

  • Die Sozialversicherungen sprechen unter den folgenden Voraussetzungen von einem Heimaufenthalt:
    Eine Wohngemeinschaft mit Heimstatus liegt dann vor, wenn die Wohngemeinschaft unter der Verantwortung eines Trägers mit einer Leitung sowie allfällig angestelltem Personal handelt und den Bewohner/innen nicht nur Wohnraum zur Miete zur Verfügung gestellt wird, sondern gegen
    Entgelt darüber hinaus ein weitergehendes Leistungsangebot wie Verpflegung, Beratung, Betreuung, Pflege, Therapie, Beschäftigung oder Integration – also solche Dienstleistungen, die in ihrer Art und ihrem Ausmass bei einem Aufenthalt in der eigenen Wohnung eben nicht zur Verfügung
    stehen bzw. für deren Organisation die Betroffenen in der eigenen Wohnung selber verantwortlich wären.
    Die Differenzierung ist für den Ansatz der ausgerichteten Hilflosenentschädigung sehr wichtig.
    Massgebend ist, dass ein für Heime typisches Spektrum an Leistungen erbracht wird, die in der eigenen Wohnung oder in einer eigentlichen Wohngemeinschaft nicht (dauernd) gewährleistet sind.
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